Ist es ein gesetzlicher Verstoß?

Das Ergebnis basiert auf 16 Abstimmungen

Nein 81%
Ja 19%

9 Antworten

Nein

Ich bin der Meinung, dass das nicht per se verboten ist. Insbesondere, da viele Toiletten ja nicht öffentlich sind, sondern z.B. in einem Restaurant oder Club sind und dort dem Hausrecht unterstellt sind.

Allerdings kann man sich trotzdem Probleme einhandeln, wenn man etwa den Eindruck erweckt, auf diese Art Frauen belästigen oder beobachten zu wollen.

Das würde dann schon strafrechtlich relevant werden.

Aber nur weil man sich in der Tür geirrt hat, wird man nicht gleich in Handschellen abgeführt!

Nein

Hoffentlich nicht

Dann wäre es wahrscheinlich umgekehrt auch so und dann hätte ich schon viel verbotenes getan

Es ist aber wohl eher ein Vorstoß auf neues Terrain als ein Verstoß gegen Gesetz 😁

Kleine Sache über die ich manchmal heute noch schmunzeln muss: war sogar mal beim Amtsgericht (aus versehen) auf der Männertoilette, hat aber keiner bemerkt

Nein

Ich denke nicht daß das ein Gesetzesverstoß ist. Allerdings kann es sehr leicht sein daß sich Frau dadurch belästigt fühlt, und das kann dann schon rechtliche Konsequenzen haben.

Früher war das vielleicht so. Heute nicht mehr. Heute kann doch jeder Mann behaupten, er wäre eine Frau. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Nein

Der Toilettengang ist eine menschliche Notdurft und darf nicht wegen einer falschen Toilette verweigert werden. Das wäre strafbar.

Die Trennung dient zur Privatsphäre und gegen sexuelle Belästigung.

Privatsphäre im Sinne von einem Rückzugsort des anderen Geschlechts. Z.B. um diskret nach einem Tampon oder Kondom zu fragen.