Ist eine Zusage über Whatsapp laut Gesetz bindend?

4 Antworten

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Es kommt ganz darauf an, ob das Ganze gegen Geld geschehen soll oder nicht.

Wenn die beiden Personen über WhatsApp besprechen, dass Person A im Fall der Geburt von Welpen einen davon zum Preis X bekommt, dann ist das ein Kaufvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung (§§ 433, 158 BGB). Dieser Kaufvertrag ist auch über WhatsApp gültig, denn er bedarf keiner bestimmten Form. Allerdings muss hier durch die Whats-App Konversation der Preis schon festgelegt worden sein. In diesem Fall ist also ein Kaufvertrag zustande gekommen. Daraus ergibt sich die Pflicht, den Hund nach seiner Geburt an die Käuferin zu übereignen.

Anders sieht das Ganze aus, wenn versprochen wurde, den Hund der Freundin zu schenken. In diesem Fall liegt nämlich ein Schenkungsversprechen vor (§§ 516, 518 BGB). Und dieses Versprechen einer zukünftigen Schenkung bedarf zu seiner Gültigkeit eines notariellen Vertrags. Daher reicht hier keine WhatsApp-Nachricht aus, der Vertrag ist nicht gültig und es besteht keine Verpflichtung, den Hund zu übergeben.

Wenn ein Vertrag zustande gekommen ist, ist der natürlich bindend. Das lässt sich so aber nicht beurteilen.

Rein theoretisch schon aber ehrlich gesagt bringt das eh nichts

Das kommt ganz auf die Freundinn an