Ist eine Provisionszahlung während Krankengeldzahlung sozialversicherungpflichtig?

1 Antwort

Hallo,

Provisionen für Tätigkeiten im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses gehören zum Arbeitsentgelt. Da Provisionen zum Arbeitsentgelt zählen, sind sie beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Provisionen, die ohne Bezug auf bestimmte Entgeltabrechnungszeiträume gewährt werden, gehören zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt. Sie sind beitragsrechtlich als Einmalzahlung zu behandeln. Provisionen, die für die Arbeit in einem bestimmten Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden, zählen zum laufenden Arbeitsentgelt. Sie sind dem Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem sie erzielt wurden. Bei späterer Auszahlung der Provisionen ist die Beitragsberechnung für den zutreffenden Entgeltabrechnungszeitraum zu korrigieren.

§ 23a SGB IV

In der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des vergangenen Kalenderjahres zuzuordnen...

§47 SGB V

Für die Berechnung des Regelentgelts ist das von dem Versicherten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens das während der letzten abgerechneten vier Wochen (Bemessungszeitraum) erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ...

Einmalzahlung der letzten 12 Monate sind anzugeben.

Melderechtlich muss hier eine gesonderte Meldung gemacht werden, da die Einmalzahlung während des Bezuges von Krankengeld (Entgeltersatzleistung) ausgezahlt wird. Meldegrund nach DEÜV müsste Meldegrund 54 sein "Meldung eines einmalig gezahlten Arbeitsentgelts (Sondermeldung)"

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

lg tempic