Ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich eine Straftat?
Ich wurde in Frankreich mit 75 km/h geblitzt, bei erlaubten 50 km/h. Die erhaltene Zahlungsaufforderung besagt: Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorgesehen durch Art. r. 413-14 §1 al. 1 französische Strassenverkehrsordnung, Geahndet durch Art. r. 413-14 §1 al. 1 französische Strassenverkehrsordnung. 90,00 € sind innerh. v. 46 Tagen zu zahlen, Widerspruch ist möglich. Es heißt dann: Die Zahlung des Bußgeldes impliziert die Anerkennung der Ordnungswidrigkeit und beendet die Strafverfolgung (Art. 529 des frz. Strafgesetzbuches). Mit meiner Internetüberweisung auf www.amendes.gouv.fr , habe ich also den Verstoß anerkannt. Gleichzeitig erhalte ich auf dieser Seite eine Quittung über die Bezahlung, in der steht konkret, dass ich den Betrag von 90,00 € gem. der Straftat vom 08.02.2017 bezahlt habe. Kann es sein, dass ich mit der Bezahlung unbewußt eine Straftat anerkannt habe und jetzt als Vorbestraft gelte? Anderenfalls dürfte aber nicht von einer Straftat die Rede sein, zumindest nach deutschem Recht nicht.
2 Antworten
Du hast die Geschwindigkeitsübertretung anerkannt. Diese ist eine Straftat. Sowohl in Frankreich als auch in Deutschland. Hier bist du nicht automatisch vorbestraft wenn du geblitzt wurdest. Warum sollte das jetzt genau in Frankreich anders sein?
In Deutschland ist es eben keine Straftat!
Die wollen das Geld von dir und damit ist gut!
Das ist schon klar, beantwortet aber meine Frage nicht.
Doch, tut es.- Aber um es für dich noch einmal explizit zu erklären, was mit 'damit ist gut' gemeint ist: Es hat keine weitere Rechtsfolge; es stellt keine Straftat da, du bist deswegen in Frankreich nicht vorbestraft.
Ich hätte gerne eine Antwort von einem Juristen, der sich im franz. Recht auskennt. Da es in Deutschland keine Straftat ist muß ich mir nicht gefallen lassen, dass ich im EU Ausland! deswegen als Straftäter bezeichnet werde.
Achso du meinst den Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat. Ich denke trotzdem nicht, dass man dan vorvestraft ist.