Ist eine Gasheizung innerhalb der Wohnung kein Hausrat?
Durch Druckschwankung wurde in der Gasheizung in meiner Wohnung die Dichtung beschädigt . Anschließend ist an dieser Stelle Wasser ausgetreten, und hat einen Schaden an der Gasheizung verursacht . Die Hausratversicherung lehnt die Kostenübernahme mit der Begründung ab :
Unter Hausrat versteht man alle Sachen, die in einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Für Schäden am Gebäude besteht jedoch kein Versicherungsschutz .
Mir sind keine Schäden am Gebäude entstanden, sondern am meiner Gasheizung .
Kenn jemand eine Aussage zu der Sachlage machen ?
2 Antworten
Alle Teile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind (z.B. die Heizungsanlage, Badinstallationen, Einbaumöbel, fest verlegte o. verklebte Bodenbeläge etc.) sind Gebäudebestandteile. Ausnahmen gibt es auch, das wäre dann z.B. die Einbauküche in einer Mietwohnung, die der Mieter auf eigene Kosten und eigene Gefahr in die Wohnung eingebracht hat. Vereinfacht könnte man sagen, dass zum Hausrat zählt, was man bei einem Umzug einfach mitnehmen würde. In Deinem Fall: Wohnst Du zur Miete, übernimmt der Vermieter die Reparaturkosten. Ist's Dein eigenes Haus, bezahlt die Wohngebäudeversicherung, denn die Heizungsanlage ist ein Gebäudebestandteil. (Leitungswasserschaden = bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser). Hast Du keine Wohngebäudeversicherung oder eine ohne Leitungswassergefahr, kannst Du den schaden natürlich locker aus der eingesparten Versicherungsprämie zahlen.
Die Heizung gehört versicherungstechnisch zum Gebäude.Der Vermieter muss für Schäden aufkommen, es sei denn dass Ihr die Gasheizung gegen alle Regeln falsch benutzt habt.
In dem Falle müsste die Haftpflichtversicherung von Euch zahlen oder Ihr.
Stimmt.
Da kann man fast nichts mehr zufügen.
Ausnahme wäre, wenn du als Mieter die Heizung auf eigene Kosten und Risiko eingebaut hättest.