Ist eine Baranzahlung bei privatem Hausverkauf möglich?

4 Antworten

Auch eine Anzahlung hat bei einem Immobiliengeschäft keine rechtlich bindende Wirkung. Immobilienverkäufe sind zwingend an einen Notarvertrag gebunden. Das heißt, erst im Moment der Unterzeichnung des Notarvertrages findet eine verbindliches Rechtsgeschäft statt. Wäre es anders und man würde quasi mit der Anzahlung schon die Immobilie erwerben, wäre der Schutzzweck des Notarvertrages ausgehebelt.

Es ist deshalb völlig sinnfrei, mit Anzahlungen oder Vorverträgen zu operieren. Einzig sinnvoll kann sein, wenn eine Kaufabsicht schriftlich festgehalten wird. Dann macht sich derjenige, der davon zurücktritt, zumindest hinsichtlich der entstandenen Kosten wie Notar etc. schadenersatzpflichtig.

Robinek 
Fragesteller
 15.08.2010, 22:03

Danke. Aber ich habe den Verdacht dass der Käufer, wenn er eine Baranzahlung macht Kosten sparen will D.h. er bezahlt dann weniger Notar und Grunderwer- steuer?!

Robinek 
Fragesteller
 15.08.2010, 22:03

Danke. Aber ich habe den Verdacht dass der Käufer, wenn er eine Baranzahlung macht Kosten sparen will D.h. er bezahlt dann weniger Notar und Grunderwer- steuer?!

skyfly71  15.08.2010, 22:17
@Robinek

DAS allerdings wäre eine strafbare Steuerhinterziehung, auf die Du dich ebenfalls nicht einlassen solltest. Aber auch den Verdacht der Geldwäsche halte ich nicht für ganz unbegründet. Von solchen Sachen solltest Du echt die Finger lassen - ganz egal, wie seriös der Käufer erscheint.

Wenn das Haus für 300.000,- EUR verkauft werden soll, dann muss der notarielle Vertrag auch auf diesen Betrag lauten. Egal ob bar, per Überweisung oder in Form von Hosenknöpfen bezahlt wird. Besteht der Käufer auf Barzahlung der Anzahlung, so würde ich das mit in den Vertrag schreiben (lassen), außerdem würde ich bei einem solchen Betrag die Scheine unbedingt prüfen (lassen), am besten von dem Notar, der den Vertrag dann auch beglaubigt. So wie du das schreibst, riecht das nach Steuerhinterziehung.

Robinek 
Fragesteller
 15.08.2010, 22:07

Ich würde nicht Steuerhinterziehung dazu sagen. Nach reiflicher Überlegung meinerseits will er nur Kosten sparen. Nämlich Notar und Grunderwerbsteuer?

Der Käufer möchte 20.000,--€ bar anzahlen!

Wenn er ausdrücklich auf Bargeldbezahlung besteht, ist das entweder Schwarz- oder Falschgeld. 20000 Euro sind zudem meldepflichtig, wenn du sie einzahlst.

Da ist irgendetwas oberfaul.

Normalerweise stellt man dann eine Quittung aus.

Ob das aber was mit Schwarzgeld zu tun het, weiß ich nicht. Schließlich wollt Ihr das doch dann zur Bank bringen.