Ist ein Präventivschlag, um einen Angriff zuvor zu kommen, völkerrechtlich erlaubt oder verboten?
7 Stimmen
4 Antworten
Es gibt kein erlaubt/nicht erlaubt. Kommt auf die Umstände drauf an.
Auf die dummen Sprüche "Seit 0545 wird zurück geschossen" und "Im Irak lagern Massenvernichtungswaffen" wurden auch Präventivangriffe geführt, die aber völkerrechtlich vollkommen daneben lagen, weil falsch-falsch-falsch-falsch, falscher geht's gar nicht.
Ein Präventivschlag ist ein Angriff. Angriffskriege sind verboten.
Auch die Einschränkung der Freiheiten müssen im jetzt begründet sein.
Wenn man die Angriffsabsicht belegen kann.
Israel macht das alle paar Monate.
Das Kriegsvölkerrecht gestattet ausdrücklich nur Verteidigungskriege.
Präventivschläge sind höchst umstritten und Gegenstand der Interpretation der sog. Caroline-Kriterien. Diese zählen zum völkerrechtlichem Gewohnheitsrecht, eine Einigkeit zwischen den UN-Mitgliedern über die Auslegung gibt es nicht.
Israels Angriffe auf Milizen von Hamas, Fatah und PIJ, so kritisierbar sie in einigen Fällen auch sein mögen, werden davon gar nicht berührt.