Ist ein Guthabenkonto pfändbar?
Hallo zusammen.
Durch meine Vergangenheit habe ich einige Probleme mit der Schufa. Das ich einfach sehr leichtsinnig war sind dadurch auch einige Vollstreckungsbescheide bei mir eingegangen und mein altes Konto wurde gepfändet.
Ich beziehe derzeit Arbeitslosengeld 2 und bin in einer Maßnahme für 1,50 die Stunde und erhalte somit mein Monatliches Einkommen von 530 Euro ~
Ich habe mir soeben ein Guthaben "Postbank Giro Plus" Konto einrichten lassen. Mir wurde dort gesagt mein Sozialgeld sei nicht pfändbar bis zu einer Grenze von etwas unter 1000 Euro.
Ist dies wirklich so? Weil im Vertrag folgendes steht:
Unabhängig davon wird die Postbank der Schufa auch Daten über ihre gegen mich bestehenden fälligen Forderungen übermitteln.
- zulässig wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zu Wahrung berechtigter Interessen der Postbank oder Dritter erforderlich ist.
- die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe.
- Ich nach der Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich ermahnt worden bin.
Diese Punkte sind bei mir schoneinmal vorgefallen oder aktuell, aber eben nicht gewollt!
Meine Frage ist nun, können sie mein sozialgeld trotz dieser Punkte pfänden oder kann ich beruhigt meine Kontonummer vorlegen damit mein Geld absofort aufs Konto geht?
8 Antworten
Guthabenkonto und Pfändbarkeit haben nichts miteinander zu tun, und auch der Schufaeintrag hat mit der Pfändbarkeit nichts zu schaffen.
Sozialleistungen sind nicht pfändbar, unabhängig von der Höhe, sofern sie innerhalb von 7 Tagen abgehoben wurden. Forderungen der Bank (überzogenes Konto, Kontoführungsgebühren) können allerdings ggf. mit dem Guthaben verrechnet werden.
Man kann genau ein Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Dann ist dort das Guthaben bis zur eingetragenen Pfändungsfreigrenze dauerhaft vor Pfändung sicher - man muss also nicht so schnell abheben und kann das Konto auch unter dem Monat für Überweisungen etc. nutzen.
Die Banken vergessen oft, dass auch für P-Konten gilt, dass Sozialleistungen innerhalb von 7 Tagen nicht pfändbar sind, auch wenn sie über den eingetragenen Pfändungsfreibetrag hinausgehen (z.B. wenn Miete und RL für mehrere Personen eingehen). Ggf. sollte man die Bank vorher darüber in Kenntnis setzen!
Sollte dein Konto bei der Postbank Gepfändet werden wird die Postbank das Konto sofort Kündigen ist mir Passiert geh besser zur Sparkasse und mach ein sogenanntes Sozialkonto das ist unpfändbar bei Sozialhilfe und ALG2.
Nur wenn das Konto als "pfändungsfreies Konto" geführt wird, steht dir der pfändungsfreie Betrag wirklich zur Verfügung. Sozialgelder kannst du von jedem Konto innerhalb von 7 Tagen abheben. Aber das ist etwas anderes.
Wenn du Sozialgeld beziehst dann darf die Bank dir das Konto nicht pfänden !
Die Gläubiger werden es aber immer wieder veruchen, ihr Geld einzutreiben !
Wenn du Schulden hast, dann musst du dich unbedingt mit denen in Verbindung setzten !
es ist Pfändbar, es sei Du stellst das Konto ganz schnell auf ein "P" Konto um... das ist ein Pfändungsfreies Konto... da laufen alle Daueraufträge weiter, auch die Bankkarte kannst Du gewohnt weiter nutzen ....
da hast Du eine Fehlinfo bekommen, man kann es sogar 4 Wochen lang Rückwirkend machen
Ein bereits der Pfändung unterliegendes Konto kann nicht auf P umgestellt werden.