Ist dieser Text an das Jobcenter grammatikalisch korrekt?

6 Antworten

Wenn sie dafür den Antrag nicht VORHER gestellt hat, BEVOR sie vollendete Tatsachen geschaffen hat, wird der Antrag abgelehnt.

Das kann man ganz einfach im "Merkblatt für Arbeitslose" nachlesen, für dessen Erhalt jeder Leistungsempfänger quittiert hat


acryl12345 
Fragesteller
 16.10.2022, 17:52

man kanns ja trotzdem versuchen

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Sie hätte den Antrag stellen müssen, bevor die Kosten anfallen bzw. vor Beginn der Maßnahme.

Die Grammatikprüfung at sich deshalb m.M.n. erledigt.

Im Übrügen hätte die Mutter den Antrag selbst stellen müssen; es sei denn, daß Du dem Jobcenter gegenüber nachweislich hierzu bevollmächtigt wärst.

welche sowohl körperlich als auch psychisch ein große Belstatung für sie darstellen.

Das muß ggf. nachgewiesen werden. Als reine Antragbegründung reicht das m.M.n. nicht aus.

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen meiner Mutter, xxxx xxxxx, beantrage ich für sie die Übernahme der Kosten für eine Schulungsmaßnahme für Hand- und Fußpflege.
Die Maßnahme erstreckt sich vom 27.09.22 bis zum 06.12.22 und kostet 2204 € zzgl. 150 € Anmeldegebühr.
Nach Absolvierung der Maßnahme erhält sie ein Zertifikat, das sie dazu berechtigt, kosmetische Hand- und Fußplfege zu praktizieren, für welche es eine große Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt gibt.
Die Anmeldegebühr hat sie selbst gezahlt und für die ersten zwei Raten hat sie sich Geld von einer Freundin geliehen. Sie möchte den Kurs unbedingt beenden, da sie sich eine andere Arbeitsperspektive wünscht, als in der Gastronomie zu arbeiten, wie sie es bisher gemacht hat.
Sie hat auch schon ein Alter erreicht, in dem sie die Strapazen der Gastronomie nicht mehr einfach so wegstecken kann und welche sowohl körperlich als auch psychisch eine große Belastung für sie darstellen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufliche und persönliche Expertise

acryl12345 
Fragesteller
 16.10.2022, 17:54

danke, viele Flüchtigkeitsfehler

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Der Antrag wird wohl abgelehnt, weil er nicht rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt wurde.

Und wenn deine Mutter ALG 2 bekommt, wird das gestrichen, weil sie durch Teilnahme an der Maßnahme nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.


verreisterNutzer  16.10.2022, 18:16

Bist Du Dir sicher hinsichtlich des Wegfalls des ALG II - Leistungsanspruches der Mutter in diesem konkreten Fall?

Nur weil die Mutter privat in ihrer Freizeit an einer Schulung auf eigene Kosten teil nimmt, bedeutet das für sie selbst m.E. noch keine grundlegend vermittlungshemmende Bindung in ihrer fortwährenden Arbeitssuche.

Sie kann die Schulung zu eigenem Kostenrisiko vermutlich wohl jederzeit ohne Frist abbrechen oder hintan stellen, wenn ihr plötzlich ein Jobvorschlag oder die Einladung zu einer Maßnahme ins Haus flattern würde. 🤔

LG, MZ

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Atzej  16.10.2022, 18:20
@verreisterNutzer

Nein. Natürlich bin ich mir nicht sicher. Ich kenne ja auch nicht die konkreten Bedingungen. Ich wollte nur das grundsätzliche Problem ansprechen... Wenn diese Maßnahme z.B. halb- oder ganztägig läuft, steht sie eben dem Arbeitsmarkt nicht länger zur Verfügung...

Der Sachbearbeiter könnte daraufhin das ALG 2 stoppen.

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verreisterNutzer  16.10.2022, 18:39
@Atzej
Wenn diese Maßnahme z.B. halb- oder ganztägig läuft, steht sie eben dem Arbeitsmarkt nicht länger zur Verfügung...

Die Mutter bezahlt das laut Fragestellung doch selbst, womit sie dann halt auch jederzeit, ja gerade zu jeder Minute aufstehen und gehen könnte. Dann ist Ihr Schulungseld zwar weg, aber ansonsten sehe ich diese Situation erst mal nicht anders, als ganztägige Besuche bei Freunden oder Bekannten.

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acryl12345 
Fragesteller
 16.10.2022, 22:22
@verreisterNutzer

Ja genau, ist ja nicht so, dass sie dort festgehalten wird. Wie kommt man auf so einen Blödsinn? Manche suchen nicht nur, sondern wünschen sich auch mit ganzer Kraft das Haar in der Suppe.

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verreisterNutzer  16.10.2022, 22:48
@acryl12345

Ich drücke Deiner Mamma beide Daumen, dass sie bis zu ihrer Regel-Altersrente mit eigenem Engagement von einer absoluten Stress-Arbeitskultur ihres alten Betätigungsfeldes fann zumindest noch was erheblich geeigneteres für ihre Betätigungsabsichten finden darf.

Einige der anderen GF-Members könnten allerdings in ihren Erwähnungen zur nachträglichen Kostenübernahme für das Engagement Deiner Mutter recht haben.

Aber gemäß Deiner Eingangsfrage darfst, und solltest Du es auf jeden Fall so wie geplant versuchen. Mehr als ablehnen kann auch ein Jobcenter da nicht zur Kostenfrage. 😉

Manch anderes Member hat aber dann leider für Deine vorfinanzierende Kernproblematik auch in soweit recht, dass es keinen Anspruch auf grundlegende, oder gar rückwirkende Übernahme der selbst vorfinanzierten Schulungsbebühren gibt, wenn das JC nicht vorab zu Planung im Gespräch mit involviert wurde.

Einzelfallentscheidungen AB Antragstellung halte ich unter besonders begründeten Aspekten in Fragen AB Antragsdatum aber auch nicht für gänzlich ausgeschlossen. 👍👍👍

LG, MZ

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Normalerweise stellt man den Antrag vorher, ich glaube nicht, dass er so noch bewilligt wird.