Ist die Verfolgung von Reichsbürgern gerechtfertigt?

Das Ergebnis basiert auf 31 Abstimmungen

Ja, weil ... 74%
Nein, weil ... 23%
Weiss nicht 3%

14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja, weil ...
Da hat man also einen Polizisten aus dem Dienst genommen, weil er angeblich Kontakte zu Reichsbürgern hatte. Dabei ist es meiner Meinung nach nur sinnvoll, wenn Polizisten Kontakte zu Randgruppen haben, weil sie nur dann wissen können, wenn sich dort etwas bewegt.

Es ist ein Unterschied, ob ein Polizeibeamter dienstlichen Kontakt zu diesen Personen hat oder privaten bzw. ob er deren Ansichten teilt.

Ja, weil ...

dein Beispiel ist falsch. Ein Polizist darf nur Kontakt mit solchen Gruppen haben, wenn es sein Job/seine Arbeit ist. Also nur, wenn sein Boss sagt, dass du das als deine Arbeit machen sollst.

Wenn das nicht zutrifft, bist du genauso wie jeder andere. Außerdem sollen Polizisten in ihrer Freizeit nicht den Helden/Einzelkämpfer spielen.

Abgesehen davon ist es wahrscheinlich, dass der Polizist in deinem Beispiel wirklich rechts war und nicht Detektiv gespielt hat

Ja, weil ...

... der Polizist nicht Kontakt hatte zu Reichsürgern sondern sich selber wie einer aufführte.

Ein Beamter hat unseren Rechtsstaat und dessen Grundsätze anzuerkennen und zu verteidigen und nicht diesen zu untergraben.

Die Durchsetzung von Recht und Gesetz als Verfolgung zu diskreditieren zeugt von extremer Ablehnung der FDGO.

Möglicherweise hervorgerufen durch anhaltendem Missbrauch von Suchtmitteln oder zu viel AfDpropaganda.

Ja, weil ...

Was heißt Kontakte? Wäre mein Nachbar ein Reichsbürger, aber ansonsten ein netter Kerl, würde ich den selbstverständlich grüßen und auch ein nachbarschaftliches Verhältnis pflegen - aber das wäre unproblematisch.

Hier ist vielmehr die Berichterstattung ungenau, Kontakte in diesem Kontext bedeutet, dass der Polizist sich eben mit den reichsbürgerlichen Ansichten angefreundet und diese übernommen hat - und das ist für einen Beamten, insbesondere bei der Polizei, der jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten muss, berechtigterweise ein absolutes NoGo.