Ist die soziale Marktwirtschaft im Grundgesetz festgeschrieben?

4 Antworten

Das  Bundesverfassungsgericht hat bereits mit der Investitionshilfe-Entscheidung vom 20. Juli 1954 [1] festgelegt, dass das Grundgesetz weder die wirtschaftspolitische Neutralität der Regierungs- und Gesetzgebungsgewalt noch eine nur mit marktkonformen Mitteln zu steuernde „soziale Marktwirtschaft“ garantiert. Der Verfassungsgeber habe sich nicht ausdrücklich für ein bestimmtes Wirtschaftssystem entschieden. Daher spricht das Bundesverfassungsgericht von der „wirtschaftspolitischen Neutralität“ des Grundgesetzes.

https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsverfassung

d.h. das steht nicht im GG. Im Grundgesetz steht das Deutschland ein Sozialstaat ist. Außerdem müsse sich der Staat bemühen, das Leben menschenwürdig zu machen. Hier streiten sich alle Geister.

Nicht wörtlich.

Das Grundgesetz legt die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik nicht fest, es gibt aber insofern den Rahmen vor, als dass es sowohl den Sozialstaat, als auch das Privateigentum als solches garantiert.

Damit gibt es de jure einen Rahmen vor, der de facto nicht viel anderes, als eine Form der sozialen marktwirtschaft zulässt.

Also im Grundgesetz sind ja viele freiheitliche und soziale Elemente mit drinne.

Richtig und das hat unsere Wirtschaftsordnung zu sozialer Marktwirtschaft zusammen gesetzt.

Grundgesetz hat mit der Wirtschaftsordnung Soz. Marktwirtschaft nichts zu tun. Die Marktwirtschaft lässt sich in einem totalitären Staat jedoch nicht umsetzten.