Ist die Inanspruchname des KfW-Studienkredites islamkonform?

7 Antworten

Ich habe zur Lösung deiner Frage eine ganz einfache Lösung:

Wer sich als Gläubiger am Islam mit seinem Verbot Zinsen zu nehmen orientiert, der sollte umgekehrt auch darauf verzichten, als "Nutznießer" ein zinsgünstiges Darlehen der KfW in Anspruch zu nehmen.

Damit vermeidest du jede Gefahr, dich im Dschungel der manchmal recht fragwürdigen islamischen Regeln schuldig zu machen.

Zinsen sind laut Koran verboten

Wenn du den Islam ernst nimmst, wirst du dich doch wohl innerhalb einer Gemeinde bewegen, wo du entsprechende Auskünfte einholen kannst - ggf. bei einem Imam. Wenn du ihn nicht ernst nimmst, kann es dir egal sein.

Was soll also diese Frage in einem Forum, das nur zu einem geringen Prozentsatz von Muslimen genutzt wird?

Schöne Grüße an den Firmensitz von Saab...

Hast du rausfinden können, ob KfW Kredit halal ist oder nicht, weil der Kredit ist ja auch anders aufgebaut als normaler Bank Kredit, wäre super, wenn du dich meldest

Ich kann im Quran nur solche Verbote finden, die sich auf das Zins-NEHMEN beziehen, nicht aber auf das Zins-GEBEN.

Wenn Du Dich allerdings an der Sunnah des Propheten orientieren willst: Es heisst, Muhammad hätte Zinsnehmer und Zinsgeber, etwaige Zeugen oder Protokollanten verflucht. Ob diese Überlieferung authentisch ist ....

Ich frage mich, warum Allah sich so klar auf das Zins-Nehmen in seinen Äusserungen beschränkt hat, wenn er auch das Zins-Geben verbietet. Allah war ja nicht vergesslich.

Aber lies selbst:

Die Zins verschlingen, stehen nicht anders auf, als einer aufsteht, den Satan mit Wahnsinn geschlagen hat. Dies, weil sie sagen: «Handel ist gleich Zinsnehmen», während Allah doch Handel erlaubt und Zinsnehmen untersagt hat. Wer also eine Ermahnung von seinem Herrn bekommt und dann verzichtet, dem soll das Vergangene verbleiben; und seine Sache ist bei Allah. Die aber rückfällig werden, die sind des Feuers Bewohner; darin müssen sie bleiben. Quelle: Quran (2:275)

In schā'a llāh