Ist die erkennungsdienstliche Behandlung ein Ausschlusskriterium der Polizei?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange die zu grundliegende Straftat nicht begangen wurde, ist das kein Problem.

SommerGewitt388 
Fragesteller
 09.10.2021, 04:16

Ich habe meine Tat gestanden, weil ich sowieso überführt wurde. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen würde ich höchstens Sozialstunden bekommen.

Auf ein Täter -Opfer - Ausgleich würde ich mich auch einlassen, falls dies möglich sei.

Danke für deine Antwort

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Selbstverständlich nein. In erster Linie kommt es auf die Straftaten an, auch wenn Du nicht verurteilt worden bist, trägt man es Dir nach. Als Polizist hättest Du nie die Chance befördert zu werden.

Im öffentlichen Dienst wird sowieso immer auf straffreie Taten ohne Verurteilung verwiesen. So wird es zu einem Schauprozess kommen, den Vorgesetzte vor Kollegen austragen, bis der Betroffene blankzieht.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....
SommerGewitt388 
Fragesteller
 07.10.2021, 09:19

Die Beförderung ist doch egal, darauf kann man verzichten. Natürlich wird man mir einiges nachtragen, aber die Leute vergessen auch das sie auch mal jung waren und den ein oder Anderen Fehler begangen haben.

Die erkennungsdienstliche Behandlung dient nur zu polizeilichen präventivionszwecken und darf ausschließlich nur für die Aufklärung weiterer Straftaten verwendet werden. Auch hat man das Recht diese nach 10 Jahren löschen zu lassen.

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BVBDortmund  07.10.2021, 09:26
@SommerGewitt388

So isses möglich, tatsächlich gibt es versteckte Informationen in den Elefantengehirnen der Vorgesetzten. Und so ein Gehirn ist nicht auszulöschen.

Wenn Du mal über Tatortspuren nachdenkst, wirst Du erkennen, dass diese nicht personengebunden sind, deshalb werden sie ewig aufbewahrt. Was dann zur Folge haben kann, dass Täter DNA nie aus den Akten kommen.

Und nochwas, Deine DNA verrät die Verwandtschaft zu Deinen Geschwistern und Cousins ua..

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SommerGewitt388 
Fragesteller
 07.10.2021, 09:29
@BVBDortmund

Ich dachte Fingerabdrücke hat nichts mit der DNA zu tun? DNA ist für mich Speichel, Blut und Sperma. Diese dürfen sie bei einer einfachen erkennungsdienstliche Behandlung nicht machen. Hierfür benötigen Sie einen Beschluss von der Staatsanwaltschaft.

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BVBDortmund  07.10.2021, 09:49
@SommerGewitt388

Jede Körperzelle hat einen Zellkern und in diesem Kern ist DNA. Nur rote Blutzellen sind kernlos, ohne DNA. Ausgenommen ist das fötale Blut von ungeborenen Kindern. Und woher stammt die DNA im Blut eines Erwachsenen? Aus den weißen Blutzellen.

Alles was Du anfäßt hinterläßt DNA durch die Hautschuppen. Bietet man Dir einen Kaffee bei der Polizei an, brauchen Sie keine Fingerabdrücke von Dir und auch keine DNA, sie haben es bereits auf der Kaffeetasse. Die Staatsanwaltschaft beschließt sowas nicht, wozu auch, es sind doch Tatortspuren und nicht per personengebunden.

Benutzt Du Körperlotion? Es verhindert, dass Du viele Hautschuppen verstreust, die DNA spüllst Du dann beim Duschen ins Abwasser.

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BVBDortmund  07.10.2021, 10:00
@SommerGewitt388

Mach das. Das mit dem fötalem Blut hat sie bestimmt nie gewußt. Sowas lernt nicht jeder im Studium.

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SommerGewitt388 
Fragesteller
 07.10.2021, 10:02
@BVBDortmund

Aha also hast du beruflich bedingt Erfahrung? Hobbymäßig kann das nicht sein, es sei denn du hast dein ganzes Leben nur mit Hobbys verbracht?

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BVBDortmund  07.10.2021, 10:06
@SommerGewitt388

Mein Leben und Sex sind meine Hobbys. Das brauchte ich auch in der Zeit als ich noch berufstätig war, In meinem Beruf hatte ich nur mit Schmutz zu tun, besser wäre es gewesen, wenn ich bei der Müllabfuhr gelandet wäre.

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superseegers  07.10.2021, 10:22

Woher stammt denn die Weisheit mit der angeblich ausgeschlossenen Beförderung?

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Nein. ED-Behandlung sagt nichts über Schuld und / oder Beteiligung an einer Straftat aus.

SommerGewitt388 
Fragesteller
 07.10.2021, 07:14

Dann kann ich entspannt meine Fingerabdrücke und Fotos abgeben lassen zum Zweck der Polizeipräventionsmaßnahme ohne einen Nachteil zu haben und kann diese dann nach 10 Jahren löschen lassen

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wiki01  07.10.2021, 07:17
@SommerGewitt388

Wenn du nichts verbrochen hast?

Denk doch nur mal an Massen-DNA-Tests, um einen Täter zu ermitteln. Vielleicht passt du nur in ein Täterprofil, oder deine Prints werden gebraucht, um dich als Täter auszuschließen.

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SommerGewitt388 
Fragesteller
 07.10.2021, 07:32
@wiki01

Letztes Jahr hatte ich eine 4 Stunden Gerichtsverhandlung wegen verschiedener Delikte. Mir wurde in allen Punkten Recht gegeben und wurde wegen gerechtfertigter Notstand freigesprochen. Es sind noch Straftaten offen, die ich Teilweise begangen habe und deshalb auf mich noch ein Gerichtsverhandlung zukommt. Im schlimmsten Fall werden es nur Sozialstunden.

DNA, Sprach, Blutprobe, und Schreibprobe muss ich tatsächlich nicht machen. Ich bin zwar daran interessiert der Polizei bei ihre Maßnahme zu helfen, aber ich muss mich nicht selbst belasten.

Die Kriminalpolizei hat behauptet ich würde solche Taten nochmal begehen. Eine Wiederholungstat ist gegeben. Ich habe Beschwerde eingelegt und diese wurde abgelehnt.

Wenn ich die erkennungsdienstliche Behandlung mache dann schreckt es mich vor weitere Taten zurück. Wenn ich aber wirklich so kriminell wäre dann würde ich trotz der erkennungsdienstliche Behandlung Straftaten begehen.

Mein Anwalt konnte dagegen auch nichts mehr machen, ich habe Angst die Polizei unter diesen Umständen zu sehen. Gegebenenfalls sie ein schlechtes Bild mir gegenüber haben.

Ich habe mich bemüht straffrei zu leben, doch habe mich öfters provozieren lassen. Ich habe reagiert und bin dadurch kein besserer Mensch.

Die Kriminalpolizei hatte mich auch schon auf den kicker als ich noch minderjährig war und ständig abgehauen bin ua wegen ständiger Bevormundung.

Ich hatte Jahrelang Zukunftsängste, obwohl diese überflüssig waren/sind

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wiki01  07.10.2021, 08:11
@SommerGewitt388

Deine Vorgeschichte wäre dann schon ein Ausschlusskriterium, wenn du an den Beruf eines Polizisten denkst.

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Ein bisschen mehr Kontext wäre hilfreich. Die bloße Feststellung Deiner Personalien ist sicherlich kein Ausschlusskriterium.

SommerGewitt388 
Fragesteller
 07.10.2021, 07:11

Nach paragraphen 81b und nicht nach paragraphen 163

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HanniManni04  07.10.2021, 07:17
@SommerGewitt388

Als warst Du Beschuldigte einer Straftat?! Dann kommt es wohl darauf an, was dabei herausgekommen ist.

Das ist sicherlich kein Pluspunkt, aber für sich genommen kein Ausschlusskriterium. Ich kenne Leute, die es trotz Körperverletzungsdelikten zur Polizei geschafft haben.

Es kommt bei der Polizei auf viele Faktoren an, die Du nicht alle beeinflussen kannst. Zuletzt gab es einen großen Bedarf an neuen Polizisten, weswegen die Anforderungen wohl etwas heruntergeschraubt wurden.

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SommerGewitt388 
Fragesteller
 07.10.2021, 07:38
@HanniManni04

Die Anlasstat war die Bedrohung. Weder Aussehen noch Fingerabdrücke würden mich diesbezüglich belasten. Ich habe gestanden, weil diese Drohung von meinem Handy aus versendet wurde. Ich habe eine Person mit dem Tot bedroht. Ich war einfach sauer, weil sie mich ständig bevormundet. Irgendwann bin ich ausgerastet. Im Falle eines Verfahrens würde ich mit einem blauen Auge davonkommen. Doch letztendlich habe ich diese Straftat Begangen und bin nicht besser als andere Straftäter

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