ist der Regierungschef im Rechtsstaat auch zugleich der höchste richter?
3 Antworten
Nein eben nicht da es im Rechtsstaat eine Trennung von Exekutive (Regierung), Legislative (Parlament) und Judikative (Richter) gibt also die Exekutive (Regierungschef) nicht die Judikative (Richter) beeinflussen darf
nicht bei einer gewaltenteilung
Das wäre ein Widerspruch in sich.