Ist der Kaufvertrag für meine KG bindend wenn ein Kommanditist (Teilhafter) meiner KG diesen Vertrag abschließt?
Nach meinem Wissen ist es Teilhaftern untersagt sich in die Geschäftsführung einzumischen oder gilt dies nur für die Geschäftsvertretung?
3 Antworten
Kommanditisten sind nicht zur Vertretung der KG befugt. nur die komplementäre gesetzlich zur Vertretung der KG befugt.
es wäre aber denkbar das die KG (Vertreten durch den Komplementär) dem Kommanditisten eine vertragliche vertretungsvollmacht erteilt hat.
im Rahmen dieser Vollmacht könnte die Person dann natürlich Verträge im Namen der KG abschliessen
ohne Vertretungsmacht und wenn die KG den Vertrag nicht im Nachhinein genehmigt wäre die handelnde Person ggü dem Vertragspartner Schadenersatzpflichtig (oder Erfüllung des Vertrags)
Ja Prokura wäre eine Möglichkeit
das hat dann aber ja auch nicht mit der Stellung als Gesellschafter zu tun
Als "Nichtgeschäftsführer" kannst du gar keinen wirksamen Vertrag schließen, der die KG bindet.
Setzt du dich darüber hinweg, haftest du persönlich, für einen evtl. Schaden.
Ein Kommanditist hat keine Vertretungsbefugnis, also nein.
Also wenn ihm Prokura erteilt wurde hätte er das Recht?