Ist der Jakobsweg als Harz 4 empfänger möglich?
Hallo liebe Community... Ich denke gerade fast täglich darüber nach den Jakobsweg zu gehen... Ich bin seit 2 Jahren in Psychologischer Behandlung ... Langzeittherapie gemacht... Medikamente.... Wieder in ärztlicher Behandlung... Naja... Gehe sehr gerne in die Natur und wandern und denke über eine komplette auszeit nach... In form einer aktiböcen Planungsphase... Den Jakobsweg... Ich bin hochgradig süchtig, habe meine Familie verloren und habe eine akute PTBS und schwere depressionen... Ich muss raus ich muss weg...hätte ggf einen Dreund der mit mschen wprde aber am liebsten wäre ich gestern aufgebrochen... Wie gehr das mit dem Jobcenter dann weiter ... Verliere icj meine Wohnung wenn ich 3 Monate weg bin oder so... Wie macht man sowas gut... Denke der Jakobsweg... Beginn Nrw oder Frankreich kann mir wirklich helfen... Aber hilft mir auch nicht mit der Angst zu leben obdachlos zurück zu kommen.... Ich brauch Hilfe
1 Antwort
Du kannst keine 3 Monate wegbleiben, solange Du Bürgergeld beziehst. Abwesend sein darfst Du nur 21 Kalendertage im Jahr, also inkl. Sonn- und Feiertage. Einen Tag vorher persönlich erscheinen und am 22. Tag persönlich wieder erscheinen. Es sei denn, Du gehst auf Kur oder in eine Therapie.
Da googelst Du Dich am besten durchs Netz und schaust mal in die einschlägigen Foren hinein.
Schade ... Kann man das denn iwe länger als 3 Monate medizinisch begründen