Ist der Jakobsweg als Harz 4 empfänger möglich?

1 Antwort

Du kannst keine 3 Monate wegbleiben, solange Du Bürgergeld beziehst. Abwesend sein darfst Du nur 21 Kalendertage im Jahr, also inkl. Sonn- und Feiertage. Einen Tag vorher persönlich erscheinen und am 22. Tag persönlich wieder erscheinen. Es sei denn, Du gehst auf Kur oder in eine Therapie.


Suzikatana 
Beitragsersteller
 05.05.2025, 22:22

Schade ... Kann man das denn iwe länger als 3 Monate medizinisch begründen

tachyonbaby  05.05.2025, 23:02
@Suzikatana

Da googelst Du Dich am besten durchs Netz und schaust mal in die einschlägigen Foren hinein.

Suzikatana 
Beitragsersteller
 05.05.2025, 22:20

Okay dankw das bekommt meine ärztin hin