Ist das Strafbar?
Hallo, vor 3 Tagen erfuhr ich das mein Sohn sein altes Handy was noch eig. Ganz gut ausgeschaut hat und voll funktionsfähig war im Internet auf Kleinanzeigen verkauft. Was ich aber nicht wusste das er die ganzen Daten vom Handy falsch eingeben hat, sprich er hat des Handy Besser aussehen lassen als des schon vermutlich um mehr Geld an ihn zu verdiene ,heißt Falsche Speicherplatz Kapazität also die größte die es bei einem Handy geht und allgemein solche Sachen. Jetzt erfuhr ich das die Person die das Handy gekauft hat, ihn wegen Betrug angezeigt hat. Wir haben den Käufer schon Preis Nachlass und auch damit er uns das zurückschickt. Jetzt hat er mein Sohn angezeigt, ich als Vater mache mir bisschen Sorgen damit ihn eine Hohe Strafe droht. Sohn ist 18 Jahre alt, wert vom Handy 300 Euro. Die Polizei konnte mir hier nickt wirklich helfen. Hat vielleicht jemand von euch Erfahrung mit sowas gemacht, gehört oder Ähnliches. Könnte ihn Gefängnis drohen?
Ich bedanke mich schon mal für Hilfe 🤝👌
Kann es sein, dass Dein Fall mit diesem hier identisch ist: https://www.gutefrage.net/frage/ist-das-ein-betrug-4?
Da findest Du jedenfalls die Antwort.
Aber sprechen wir in diesem Fall von Betrug überhaupt also in meiner Situation bzw in der von meinem Sohn ?
Also bist Du das?
Was bin Ich den ???
5 Antworten
Mit 18 kann er noch unter Jugendstrafrecht fallen
Auf Heranwachsende (18- bis 20-Jährige) sind zentrale Normen (aber nicht alle) des Jugendstrafrechts nach Maßgabe der §§ 105 ff. JGG anzuwenden. Hierbei wird insbesondere geprüft, ob der Heranwachsende von seinem Reifezustand zur Tatzeit im Hinblick auf die konkrete Tat noch einem Jugendlichen gleichzustellen war oder ob er jedenfalls eine jugendtypische Tat begangen hat.
Ist er Ersttäter dann fällt die Strafe da auch geringer aus,aber das entscheidet dann der Staatsanwalt und Richter,aber Gefängnis wird es nicht werden
Ich danke dir für deine Antwort die war sehr Hilfreich. 🤲
Wenn du vielleicht mit dem Kunden sprichst lässt sich das Problem klären und die Anzeige fallen gelassen. Ich kenne mich damit aber nicht aus.
Jedenfalls ist es strafbar ein Produkt zu verkaufen, das nicht existiert oder nicht den verkauften Eigenschaften entspricht.
Es gibt jedoch auch "versehen", sodass das falsche Produkt verkauft wird. Deshalb muss
sowas nicht immer in eine Anzeige enden. Wenn dein Sohn jedoch da weiter macht und das abstreitet, dann wird das problematisch
Danke dir für deine Antwort,
Wir haben Versucht mit dem Käufer Kontakt aufzunehmen, er will den Kontakt vermeiden. Wie gesagt wir haben Preisnachlass angeboten oder das Handy zurück schicken und ich übernehme den Versand, aber hat leider nicht so funktioniert.
Das ist astreiner Betrug und da ist nichts dran zu beschönigen!
Als Ersttäter und bei kompletter Rückabwicklung des Schadens, wird es zu keiner dramatischen Bestrafung kommen.
Wenn er nach Jugendstrafrecht verurteilt wird und die Erstäterschaft berücksichtigt wird, dann kriegt er vielleicht ein paar Sozialstunden.
Die Sozialstunden muss er natürlich in seiner Freizeit leisten.
Am besten geht ihe mal zu einem Rechtsanwalt und lasst euch beraten.
Eine satte Geldstrafe plus Zivilrechtliche Ansprüche könnten auf ihn zukommen.
Gefängnis wird es eher nicht.
lg
Warum Jugendstrafrecht. Der Mann ist 18 Jahre alt.
Ich gehe von Jugendstrafe aus, weil die Tat so dämlich war, dass der junge Mann vermutlich als Heranwachsender nach Jugendstrafrecht behandelt wird.
Ist ja Wurst was du denkst 🤷🏼. Das hat ein Richter zu beurteilen und nach objektiven Punkten ist eine Geldstrafe sehr wahrscheinlich.
Eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht, wäre eher die Ausnahme.
Eher nicht? Als ob man für sowas ins Gefängnis kommt wenn der Sohn 18 ist. Da ist doch Jugendstrafrecht.
Nö. Nur wenn der Richter das auch so sieht.
Natürlich könnte er ins Gefängnis. Er ist voll strafmündig und somit kann ihn auch das volle Strafmaß treffen.
Vielen danke für deine Antwort,
Was meinst du mit „ersttäterschaft“?
Er macht eine Ausbildung wird dann das Gericht die Sozialstunden mit der Ausbildung irgendwie zusammen kombinieren?