Ist das Strafbar?

Cwmystwyth  04.01.2022, 21:29

Also bist Du das?

1Letzterettung 
Fragesteller
 04.01.2022, 21:39

Was bin Ich den ???

5 Antworten

Mit 18 kann er noch unter Jugendstrafrecht fallen

Auf Heranwachsende (18- bis 20-Jährige) sind zentrale Normen (aber nicht alle) des Jugendstrafrechts nach Maßgabe der §§ 105 ff. JGG anzuwenden. Hierbei wird insbesondere geprüft, ob der Heranwachsende von seinem Reifezustand zur Tatzeit im Hinblick auf die konkrete Tat noch einem Jugendlichen gleichzustellen war oder ob er jedenfalls eine jugendtypische Tat begangen hat. 

Ist er Ersttäter dann fällt die Strafe da auch geringer aus,aber das entscheidet dann der Staatsanwalt und Richter,aber Gefängnis wird es nicht werden

1Letzterettung 
Fragesteller
 04.01.2022, 20:25

Ich danke dir für deine Antwort die war sehr Hilfreich. 🤲

1

Wenn du vielleicht mit dem Kunden sprichst lässt sich das Problem klären und die Anzeige fallen gelassen. Ich kenne mich damit aber nicht aus.

Jedenfalls ist es strafbar ein Produkt zu verkaufen, das nicht existiert oder nicht den verkauften Eigenschaften entspricht.

Es gibt jedoch auch "versehen", sodass das falsche Produkt verkauft wird. Deshalb muss

sowas nicht immer in eine Anzeige enden. Wenn dein Sohn jedoch da weiter macht und das abstreitet, dann wird das problematisch

1Letzterettung 
Fragesteller
 04.01.2022, 20:24

Danke dir für deine Antwort,

Wir haben Versucht mit dem Käufer Kontakt aufzunehmen, er will den Kontakt vermeiden. Wie gesagt wir haben Preisnachlass angeboten oder das Handy zurück schicken und ich übernehme den Versand, aber hat leider nicht so funktioniert.

1

Das ist astreiner Betrug und da ist nichts dran zu beschönigen!

Als Ersttäter und bei kompletter Rückabwicklung des Schadens, wird es zu keiner dramatischen Bestrafung kommen.

Wenn er nach Jugendstrafrecht verurteilt wird und die Erstäterschaft berücksichtigt wird, dann kriegt er vielleicht ein paar Sozialstunden.

1Letzterettung 
Fragesteller
 04.01.2022, 20:27

Vielen danke für deine Antwort,

Was meinst du mit „ersttäterschaft“?
Er macht eine Ausbildung wird dann das Gericht die Sozialstunden mit der Ausbildung irgendwie zusammen kombinieren?

0
stealthuser  04.01.2022, 20:35
@1Letzterettung

Die Sozialstunden muss er natürlich in seiner Freizeit leisten.

Am besten geht ihe mal zu einem Rechtsanwalt und lasst euch beraten.

0

Eine satte Geldstrafe plus Zivilrechtliche Ansprüche könnten auf ihn zukommen.

Gefängnis wird es eher nicht.

lg

AvatarLuffy  04.01.2022, 20:20

Eher nicht? Als ob man für sowas ins Gefängnis kommt wenn der Sohn 18 ist. Da ist doch Jugendstrafrecht.

0
HfPol110  04.01.2022, 20:36
@AvatarLuffy

Nö. Nur wenn der Richter das auch so sieht.

Natürlich könnte er ins Gefängnis. Er ist voll strafmündig und somit kann ihn auch das volle Strafmaß treffen.

1
miboki  04.01.2022, 20:42

Geldstrafe gibt es im Jugendrecht nicht.

0
HfPol110  04.01.2022, 20:47
@miboki

Warum Jugendstrafrecht. Der Mann ist 18 Jahre alt.

0
miboki  04.01.2022, 22:00
@HfPol110

Ich gehe von Jugendstrafe aus, weil die Tat so dämlich war, dass der junge Mann vermutlich als Heranwachsender nach Jugendstrafrecht behandelt wird.

0
HfPol110  04.01.2022, 22:10
@miboki

Ist ja Wurst was du denkst 🤷🏼. Das hat ein Richter zu beurteilen und nach objektiven Punkten ist eine Geldstrafe sehr wahrscheinlich.

Eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht, wäre eher die Ausnahme.

0