Ist das so rechtsgültig (Kaufvertrag Minderjährigkeit)?
Hallo,
ich bin 16 und habe gestern im Netto eine "Online Kreditkarte" gekauft (hat 6,99€ gekostet) die auf Guthaben basiert. Also keine echte Kreditkarte sondern eher eine aufladbare Debitkarte. Nachdem ich sie gekauft habe bin ich auf die Website von dem Anbieter gegangen um die Karte zu registrieren mit meinem Namen etc... Als ich mein Geburtsdatum eingegeben habe, stand dort dass ich mindestens 18 sein muss um die Karte zu registrieren.
Also bin ich wieder mit der Karte (welche geöffnet wurde aus der Pappe drum rum) und dem Kassenzettel zurück gegangen zur Kassiererin (innerhalb 5min, habe die Karte vor dem Laden ausprobiert) und habe gesagt ich möchte es zurückgeben. Sie meinte sie könnte das nicht weil es sich um eine Guthabenkarte handelt und die schon rausgenommen wurde aus der Pappe (obwohl es eigentlich kein Unterschied macht, könnte man wieder zukleben und wäre genau gleich). Ich habe ihr gesagt dass es egal wäre und sie mir das Geld sowieso zurückgeben muss, da der Kaufvertrag nicht gültig ist. WEIL: Ich bin 16 und somit beschränkt geschäftsfähig. Ich habe diese Karte nicht von meinem Taschengeld gekauft weshalb der Taschengeldparagraphen nicht darauf zugreift und meine Eltern haben mir auch nicht Geld gegeben für diese Karte und wussten nichts davon. Wenn ich Zuhause ankommen würde mit der Karte würden meine Eltern es auch nicht erlauben. Deswegen würden die Erziehungsberechtigten im nachhinein ja auch nicht zustimmen. Und deswegen ist kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen und ich habe rechtlich Anspruch darauf mein Geld zurück zu bekommen, habe ich recht?
Von welchem Geld hast du die Karte denn gekauft?
Ich arbeite und das Geld ist vom Gehalt, aber könnte ja auch von nem Freund geschenkt sein das Geld, würde doch trotzdem keine Rolle spielen?
3 Antworten
Nein. Da du nicht nachweisen kannst dass das Guthaben nicht aktiviert wurde nimmt KEIN Laden irgendwelche Guthabenkarten zurück.
Da ist kein Guthaben drauf.... die Karte an sich kostet 6.99€. Guthaben muss man da aber erst noch drauf laden.
Da geht es um knapp 7 Euro, das ist nach meinem Verständnis durchaus vom Taschengeldparagraphen abgedeckt. Dass du dir das Geld selbst verdienst hast, macht die Sache übrigens nicht besser für dich, sondern eher schlechter. Du hast die Karte effektiv von deinem Geld gekauft.
Warum sollten deine Eltern einen solchen Kauf nicht erlauben?
Es gibt keine feste Obergrenze, aber das Verkaufspersonal kann den Verkauf bei Zweifel verweigern. Was in deinem Fall lächerlich gewesen wäre, aufgrund des geringen Betrags.
Schreib die 7 € einfach als Lehrgeld ab.
"habe ich recht?"
Nein.
Taschengeldparagraph bedeutet, dass Minderjährige Beträge innerhalb eines gewissen Rahmens ohne Zustimmung der Eltern ausgeben dürfen. Die 6,99€ sind da nicht das Problem. Es ist auch wurscht, von wem Du das Geld hattest.
Und Der Verkauf der Karte an Minderjährige ist nicht verboten. Die Registrierung ist eine andere Sache.
Oh ich dachte das der Taschengeldparagraphen bedeutet dass Geld welches durch Eltern gegeben wird, ausgegeben werden darf für alles. Aber das vom Arbeitgeber zum Beispiel nicht. Aber Taschengeldparagraph bedeutet eigentlich nur dass die Höhe des Betrags eine Rolle spielt? Wo ist denn da dann die Grenze? Ab 20€? Ab 50€? 100€? Davon steht ja nichts im Gesetz?!
Oh ich dachte das der Taschengeldparagraphen bedeutet dass Geld welches durch Eltern gegeben wird, ausgegeben werden darf für alles. Aber das vom Arbeitgeber zum Beispiel nicht. Aber Taschengeldparagraph bedeutet eigentlich nur dass die Höhe des Betrags eine Rolle spielt? Wo ist denn da dann die Grenze? Ab 20€? Ab 50€? 100€? Davon steht ja nichts im Gesetz?! Und außerdem, der Grund wieso die Eltern es nicht erlauben spielt doch überhaupt keine Rolle, wenn sie nicht zustimmen dann stimmen sie halt nicht zu und fertig.?