Ist das schlimm wenn ich nach 1 Monat Minijob kündige?
es gefällt mir nicht und weiß nicht was ich der Chefin for ein Grund geben soll
3 Antworten
Einen Minijob kannst du jederzeit kündigen und musst keinen Grund nennen. Außerdem hast du einen, du kannst sagen: „Es gefällt mir nicht und entspricht nicht meinen Erwartungen."
Die Kündigungsfrist von 4 Wochen (zum 15. oder Monatsende) musst du allerdings einhalten, wenn der Arbeitgeber darauf besteht.
Du musst keinen Grund angeben. Du solltest fristgerecht schriftlich kündigen.
Wenn du selbst kündigst , wirst du nur Ärger erhalten. Zum Beispiel, du kriegst ne Sperre vom Jobcenter , somit hast du kein Recht auf ALG II.
Unsinn!
Es geht um einen Minijob, weder ALG I noch ALG II hat damit was zu tun.
Weil du selbst kündigst. Wenn du aber gekündigt wirst, ist es kein Problem.
Ich hatte schon mal Minijob gemacht, habe da gekündigt und keinen Ärger vom JB bekommen
Warum sollte ich Ärger von Job Center kriegen?