Ist das rechtlich zugelassen (Matheaufgabe)?

13 Antworten

Aufgabe posten , Themenbereich angeben, den Schmierzettel des Sohnes posten , dann kann man etwas sagen. Nicht immer pauschal mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte drohen, wer was darf und so ein Quatsch.

Bei einer Matheaufgabe in der Schule kommt es nicht nur aufs Ergebnis an, sondern auch auf den Lösungsweg. Der Lösungsweg ist Teil der Antwort.

Ja mein Kind hat den Schmierzettel / Beizettel (manchnal auch direkt unter der Aufgabe auf dem Original  geschrieben) immer abgegeben und der Rechenweg war somit nachvollziehbar. 

Die Antwort des Lehrers:  Es ist zwar richtig wie es gerechnet wurde, so haben wir das im Unterricht aber nicht gelernt. Er bringt das den Kindern deshalb so bei weil es einfacher ist, es besser und schneller zu verstehen. 

Auf meine Antwort, dass mein Kind diesen Rechenweg gar nicht versteht, nur eben den anderen, kam kein Lösungsvorschlag.

Ich finde das unlogisch dass ein Kind das Thema richtig versteht (auf seine Art) und es auch ohne Probleme lösen kann. Aber schlecht bewertet wird, weil es eben auf seine Art macht.

Ich denke dass es ein Unterschied zu deutsch ist wenn das Kind ein Gedicht auswendig lernen muss.  Ein Gedicht muss man nicht verstehen,  Mathe dagegen schon

eddiefox  19.11.2017, 12:25

Hallo,

du hast anfangs nach der rechtlichen Situation gefragt, wahrscheinlich in der Hoffnung, dass dir die juristische Seite ein Argument gibt, mit dem du den Lehrer zu einer anderen Benotung bewegen kannst.

Im Schulgesetz für das Land NRW geht der § 48 (Grundsätze der Leistungsbewertung) auf diese Frage ein. Du kannst dir den Paragrafen mal durchlesen. HIer der Link zum Download des Dokuments "Schulgesetz" (eine pdf-Datei von 0,6 MB):

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf

Meinem Verständnis nach gibt der Paragraf leider keine Antwort zu deiner Frage, aber das muss nichts heißen, denn mein Verständnis der juristischen Sprache ist nicht besonders gut.

Meine persönliche Meinung dazu ist, dass der Lehrer die Aufgabe als richtig bearbeitet beurteilen sollte.

Nur dann, wenn ein bestimmter Lösungsweg in der Aufgabenstellung explizit gefordert ist, muss er angewendet werden, ansonsten sollten andere Wege zugelassen sein, wenn sie mathematisch korrekt sind.

Vielleicht kannst du deinem Kind ja helfen, auch die "offizielle" Methode noch zu lernen. Es ist sicher frustrierend für dein Kind, für seine Bearbeitung eine schlechte Note bekommen zu haben.

Schön, dass du ihm da zur Seite stehst.

Gruß

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Ja, das ist rechtmäßig. Der Rechenweg gehört ebenso zu einer richtigen Bearbeitung wie die Lösung, die selbst nur einen kleinen Teil der Bewertung ausmacht. Es muß nachvollzogen werden können, wie die Aufgabe gelöst wurde. Es hätte ja auch durch Spicken oder Raten passiert sein können.

In Mathe ist es eigentlich zu 100% möglich, einen richtigen Rechenweg von einem falschen zu unterscheiden. Das ist ja das Gute an Mathe. Wenn es einen anderen richtigen Rechenweg gibt, muß dieser natürlich als korrekt bewertet werden.

eine Aufgabe kann nicht falsch sein, wenn das Ergebnis richtig ist. Bei fehlendem Rechenweg kann aber Punktabzug erfolgen. 

genau wie wenn das Ergebnis falsch ist - der Rechenweg steht, es gibt paar Pünktchen