Ist das rechtlich erlaubt?
Mein Kollege will im laufe der Woche seine Fahrstunde machen für den 25er Führerschein und er hat mich gefragt ob er meinen Roller ausleihen kann. Ich habe einen 25er Roller mit Papieren und Versicherung, darf er damit fahren und wenn er einen Unfall baut wer haftet?
4 Antworten
Nein da ist nichts erlaubt, keine Fahrerlaubnis, nichts fahren.
Außnahmen sind Abgesperrte Bereiche z.v. Fahrübungsplatz oder in der Fahrstunde.
Sucht euch ne ruhige Stelle zum Üben, nicht mehr. Zwar auch nicht legal, aber stört die wenigsten.
Sollte etwas im Straßenverkehr passieren, seid ihr beide Verantwortlich.
25er Führerschein...
Derartiges gibt es nicht.
Es gibt eine Prüfbescheinigung. https://de.wikipedia.org/wiki/Mofa-Pr%C3%BCfbescheinigung
Deswegen kommt auch nicht der §21 StVG in Betracht.
....darf er damit fahren und wenn er einen Unfall baut wer haftet?
Nein, er darf nicht fahren, aber der Versicherer ist dennoch in der Leistungspflicht.
Natürlich darfst du ihm den Roller leihen. Selbstverständlich erst NACHDEM er die Prüfung bestanden hat. Dann ist er auch haftpflichtversichert (der ROLLER !!!).Etwas anderes ist, wenn er den Roller kaputt macht, dann ist es DEIN Problem, dein Geld zurück zu bekommen.
sag einfach du hast nicht mitgekriegt, dass er ihn ausgeliehen hat.
Es ist eine Fahrstunde einer Fahrschule