Ist das rechtens?

9 Antworten

Von Experte notting bestätigt

Die Regel ist defintiv nicht erlaubt. Sie verstößt gegen das Entgeltfortzahlungsgesetz und gegen die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Es wird ein bisschen länger der Text weswegen ich ab hier mal die Bing AI schreiben lasse.

Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
- Grundprinzip: Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf Fortzahlung ihres Lohns haben, ohne zusätzliche Verpflichtungen erfüllen zu müssen.
- Verstoß: Wenn dein Arbeitgeber von dir verlangt, dass du im Krankheitsfall selbst einen Ersatz organisierst, wird dir eine zusätzliche Verpflichtung auferlegt. Dies widerspricht dem Grundprinzip des EFZG, da du eigentlich von sämtlichen arbeitsbezogenen Aufgaben entbunden sein solltest, sobald du krankgeschrieben bist.
2. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
- Grundprinzip: Die Fürsorgepflicht bedeutet, dass der Arbeitgeber die Pflicht hat, das Wohl und die Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern.
- Verstoß: Wenn du im Krankheitsfall gezwungen wirst, selbst für Ersatz zu sorgen, kann dies deine psychische und physische Gesundheit weiter belasten. Dein Arbeitgeber vernachlässigt damit seine Pflicht, dafür zu sorgen, dass du dich ohne zusätzlichen Stress erholen kannst. Besonders wenn du bereits psychisch vorbelastet bist, verstärkt diese Regelung den Druck und kann gesundheitliche Folgen haben.
Zusammengefasst bedeutet das:
- Das EFZG stellt sicher, dass du während deiner Krankmeldung keine zusätzlichen Aufgaben übernehmen musst.
- Die Fürsorgepflicht schützt deine Gesundheit und stellt sicher, dass dein Arbeitgeber keine Maßnahmen ergreift, die diese gefährden könnten.
Es ist wichtig, dass du dich gegen solche Regelungen zur Wehr setzt, um dein Recht auf faire und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen zu wahren. Ich hoffe, diese Erklärungen helfen dir weiter!

GutenTag2003  04.03.2025, 14:43

Alle Punkte sind zwar richtig aber haben mit der Fragestellung nichts zu tun.

Es geht ja nicht um die Entgeltfortzahlung, sondern um ...

  • Personalverantwortung
  • Betriebliche Organisation

... das sind Aufgaben einer Führungskraft die nicht auf "Kranke/Arbeitsunfähige" delegiert werden können.

Was soll denn der Quatsch. Bei Urlaub oder so macht das ja noch Sinn, aber ich plane ja meine Krankheit nicht und die Kollegen machen ja nicht Sonderpläne wenn jemand krank wird.

Wenn "Eva Normalarbeitnehmerin" 15 Kollegen anrufen muss, wenn sie krank ist und alle sagen "Nein", was dann. Sie hat ja eine AU und muss auf jeden Fall nicht arbeiten.

Macht jedes Mal ne Doodle-Umfrage wenn jemand krank ist und schickt das Ergebnis an den Filialleiter.

dass ich mich selbst um einen Ersatz kümmern muss, wenn ich krank bin oder andersweitig nicht arbeiten kann.
ist das so erlaubt?

Ja, erlaubt ist es ... (lehne solch eine Verantwortungsübertragung deutlich ab)

... aber es können keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen daraus folgen, wenn man es nicht macht. Du hast keine Personalverantwortung. *)

Wie sähe es denn aus, Du wärst überhaupt nicht in der Lage dies zu regeln?

Nein verpflichtet werden dazu kannst Du nicht.

Meldest Du Dich krank, ist und bleibt es eine Aufgabe des Arbeitgebers den Betriebsablauf zu organisieren und entsprechend zu handeln.

.

*) glaubt denn Dein Arbeitgeber Du bist nicht krank, wenn Du keinen Ersatz regeln kannst? Du wirst ja dadurch nicht gesund.

Personalplanung ist Aufgabe der Filialleitung. Man kann zwar erwarten, dass sich Mitarbeiter beim Urlaub abstimmen, aber Krankheit kommt unvorbereitet. Aus dem Krankenbett heraus eine Vertretung zu organisieren ist nicht Aufgabe der Mitarbeiter.

Darauf würde ich mich nicht einlassen. Such dir einen neuen Arbeitgeber.