Ist das nicht Betrug ( Ferienhäuser Vermietung)?

6 Antworten

Betrug nicht, das sind Ordnungswidrigkeiten.
Die Politik ist schon in einer Zwickmühle. Nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ist alles erlaubt, was nicht verboten ist.
Wenn es nicht verboten ist Geschäftsreisende zu beherbergen, dann werden Vermieter und "Geschäftsreisende" das nutzen.

Ähnliches Problem sind zulässigen oder unzulässigen Besuche. Ein alter Mann oder eine alte Frau ohne eigenen PKW dürfen mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Ansteckungsgefahr groß) als Einzelperson zur Wohnung der verheirateten Tochter fahren. Die Tochter mit Ehemann dürfen aber nicht im Pkw von hunderten anderen Personen isoliert (Ansteckungsgefahr sehr gering) zur alten Mutter/Vater fahren.
Mit Schutz vor Corona haben solche Regeln nichts mehr zu tun.
Solche Regel wurden ohne Sinn und Verstand erlassen.

Wo aber sollte Verstand herkommen, wenn selbst Studentinnen und Studenten pädagogischer Einrichtungen (Leute, die mal Kinder erziehen sollen) während der Lehrveranstaltungen mit Maske und Abstand in den Räumen sitzen, in den Pausen die Dinger in die Ecke werden und dicht gedrängt vor einem Kiosk stehen.
Richtig, solange der Lehrer es nicht sieht, kann man sich ja auch nicht anstecken.

Betrug ist das nicht. Der Verstand ist aber nicht größer als ein Schwein scheizen kann.

Betrug nicht. Zumindest nicht im Sinne des STGB.

Nur eine Ordnungswidrigkeit i.s. Des IFSG bzw der jeweiligen Corona schutzverordnung des entsprechenden Bundeslandes.

Ferienhaus ist kein Hotel, von daher eh unverständlich, dass diese nicht genutzt werden können, vor allem, wenn es Personen eines Haushalts mieten - sprich eine Familie.

Die Kunden müssen einen Nachweis erbringen, dass sie geschäftlich unterwegs sind. Wird dieser erbracht, so darf der Vermieter vermieten.

Hier liegt erstmal kein Betrug vor.

Nein, Betrug dürfte das nicht sein.