Ist das Klingeln eines Handys im Unterricht ein Täuschungsversuch?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

Ja 83%
Nein 17%

5 Antworten

Das Klingeln ist lediglich der Hinweis und Beweis dafür, dass es angeschaltet war. Ein Handy trotz ausdrücklichem Verbot angeschaltet in der Klausur in Reichweite zu haben, reicht in der Regel schon, um einen Täuschungsversuch anzunehmen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Hacker48  17.01.2022, 19:09

So ist es. Da drängt sich nämlich die Frage auf, wieso man es nicht ausgeschaltet bzw. in seinem Rucksack verstaut hat, den man hinten im Raum ablegt...

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Ja

Als krtitische Denkerin, lol.

Bei der theoretischen Führerscheinprüfung hat der Typ vorne ein Gerät, das feststellt, ob eingeschaltete Handys im Raum sind. Da fliegt man auch durch, wenn man sein Gerät nicht draußen / ausgeschaltet lässt. Schade, dass das Gericht hier dem Geheule nachgegeben und einen Präzedenzfall geschaffen hat. Aber zum Glück gibt es ja weitere Instanzen. Ich würde Handy und Arbeit abnehmen und eine 6 verteilen.

Man wird mehr als oft genug vorgewarnt und darüber aufgeklärt...

outsideyourmind  17.01.2022, 19:19

Na ganz so einfach war der Fall nicht , das verschweigt der FS allerdings mal wieder bewusst

Das Handy war weit weg von seinem Platz , es war im Flugmodus und der Wecker war eingeschaltet wegen eines nachweisbaren Termins den er am Vortag hatte

https://vgko.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/wenn-der-wecker-in-der-pruefung-klingelt/

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Hacker48  17.01.2022, 19:21
@outsideyourmind
Das Handy war weit weg von seinem Platz , es war im Flugmodus und der Wecker war eingeschaltet wegen eines nachweisbaren Termins den er am Vortag hatte

Damit hätte ich auch die Erklärung für das Klingeln, danke!

Jagut, damit könnte sich das Ganze nicht weiter von dem unterscheiden, was die Fragestellerin impliziert. Nicht, dass es mich überraschen würde...

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Es ist an und könnte rein theoretisch genutzt werden. Die Regeln sagen klar das es aus sein muß.

Ja sehe ich so

Ja

Man sollte wohl immer die ganze Geschichte erzählen , mit allen Einzelheiten oder? Ich weiß , das wäre blöd für deine Agitationen aber dennoch

https://vgko.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/wenn-der-wecker-in-der-pruefung-klingelt/

Prinzipiell gilt ein abgeschaltetes oder sich bemerkbar gemachtes Handy am am Platz während einer Arbeit oder Klausur im streng ausgelegten Fall als Täuschungsversuch

Vor allem wenn vorher mehrfach darauf hingewiesen wird, die Handys auszuschalten und in den Tiefen der Tasche zu verstauen.

Präzedenzfälle und spezielle Sachverhalte ausgenommen, die müssen seperat bewertet werden

Ja

Natürlich ist es ein Täuschungsversuch.

Im Urteil ging es um einen Wecker. Ein Telefonat ist was anderes. Einfach Handy ausmachen und gut ist

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 Staatsexamen