Ist das Fahrzeug aus erster oder zweiter Hand?
Ich habe ein auto gekauft und er hatte als einziger diese auto, also als neuwagen gekauft. Ich habe es ihm abgekauft und war ja somit der 2. Vorbesitzer oder ? Aber bei der Anmeldung im Fahrzeug schein steht das ich der 1. Vorbesitzer bin und bei dem 0? Stimmt da was nicht ode bin ich nun der erste Besitzer?
1 Antwort
das ist ein problem der formulierung.
wenn das auto von dir verkauft wird, ist es aus 2. hand, und du bist der 2 vorbesitzer.
während das auto dir gehört, ist es aus 1. hand und hat einen vorbesitzer.
bevor du es gekauft hast, war es eigentum des erstbesitzers und wurde als neuwagen gekauft.
wenn du einen kaufvertrag aufsetzt, weil du es verkaufen willst, steht da drin, wieviel vorbesitzer es hat (meist ohne dich - also 1). du musst sehen wie diese aussage formuliert ist. für den käufer hat das auto zwei vorbesitzer, für dich nur einen.
es ist auch gut, dass du darauf achtest, denn das solltest du, und es ggf auch nochmal genau erklären. wenn du da was falsches schreibst, kann der käufer den vertrag ggf rückgängig machen.