Ist das ein Grund für eine Wohngruppe?
Hey, ich bin 14 Jahre alt und habe psychische Probleme. Ich hab Borderline und Depressionen als Diagnose. Ich war vom 8.1.2024-12.1.2024 drinnen weil es Akut war, ich war vorher auch schon öfters dort. Ich fühle mich zu Hause nicht wohl. Ich wohne bei meinen Großeltern und meine Oma hat das Sorgerecht. Meine Oma ist auch das Problem in der Geschichte. Heute hatten wir ein kleinen Streit wo sie gesagt hat das ich schule nicht schaffen werde wegen meiner psyche und ich die nächste Schule vergessen kann und ich soll mich nicht so hängen lassen (das mit dem hängen lassen hat sie recht) aber sie hat früher noch schlimmere Dinge gesagt. Ich merke einfach das es einfach nicht geht das ich bei denen noch zu hause wohne. Es tut mir nicht gut und ihnen auch nicht. Ich könnte noch viel mehr erzählen von früher was ich aber sein lasse. Meine Frage lautet ob ich deswegen in eine Wohngruppe kann. Ich weiß das mein Fall nicht so extrem ist wie bei anderen aber für mich ist es richtig schlimm. Klar jeder hat eine andere Meinung dazu aber es ist meine Entscheidung wo ich Leben will und ich will da nicht mehr wohnen.
3 Antworten
Prinzipiell kannst du nur selber wissen wie schlimm die Situation für dich ist.
Deshalb ist das Jugendamt verpflichtet jeden Jugendlichen der um Inobhutnahme bittet Inobhut zu nehmen.
Sie müssen dir also einen Wohngruppenplatz anbieten, nicht unbedingt von heute auf Morgen aber langfristig.
Dagegen könnte deine Oma dann Wiederspruch einlegen.
Tut sie das kann das Jugendamt die Inobhutnahme beenden oder es ein Gericht entscheiden lassen.
Ob deine Oma einer Inobhutnahme wiederspricht und wie das Jugendamt oder das Gericht dann entscheidet kann dir hier keiner sagen.
Aber vielleicht tut sie das ja gar nicht und akzeptiert deinen Wunsch.
Probiere es einfach aus. Gut möglich daß das Jugendamt dir die Unterbringung in einer Wohngruppe ausreden will, ein Recht darauf hast du aber erst mal.
du nennst keinen grund warum du in ein heim solltest. eventuell sollten deine großeltern dich in eine einrichtung für psychisch kranke geben zur eigenen entlastung.
Die muss sie hier auch nicht nennen.
Die gehen uns auch gar nichts an.
Fakt ist wenn sie um Inobhutnahme bittet ist das Jugendamt verpflichtet diese umzusetzen.
mit 14 hast du sicher keine Diagnose Borderline.
Aber klar, du kannst dich an das Jugendamt wenden. Ggf. kommst du nicht gleich in eine Wohngruppe, aber du bekommst Hilfe.
Völliger Schwachsinn