Ist bei dieser Kreuzung Rechtsvortritt?
Hallo, wenn die Strasse hier nicht unterbrochen wäre, wäre mir klar dass hier Rechtsvortritt gilt. Jedoch sagte mir neulich ein Kollege dass diese "Abgrenzung" wie ein Trottoir den Rechtsvortritt aufheben würde. Was stimmt nun?
Vielen Dank.
7 Antworten
Die Steine haben keine Auswirkung auf die Verkehrsregeln. Wenn kein Schild vor dieser Einmündung steht, gilt rechts vor links.
anhand des Schildes ist das ne Sackgasse. die Fahrbahn ist begrenzt. die Strasse ist untergeordnet.
trotzdem ist der Ausschnitt recht klein, keine Verkehrszeichen erkennbar
Du musst schon ein Bild von der Kreuzung posten, um die es geht. Sonst bekommst du eben nur Müllantworten.
Darüber streiten sich so Einige. Bei mir in der Gegend wurde ich einem Bereich der abgesenkte Bordstein als Linie auf die Strasse gemalt und zählt als Solches. Andererseits betr die Regel den abgesenkten Bordstein und nicht Irgendwas, das da am Strassenrand verläuft.
Ich würde dies grundlegend als einen abgesenkten Bordstein ansehen, aber nicht gegen halten wenn da Einer von Rechts kommen würde.
Solange es sich nicht um einen deutlich sichtbar abgesenkten Bordstein handelt, gilt die Regel "Rechts vor Links", ganz besonders in einem Zweifelsfall. Lieber Rücksicht nehmen als das Nachsehen haben.
Das ist eine Entwässerungsrinne, sonst nichts.
Es geht mir nicht um genau diese Kreuzung, das Bild habe ich nur hinzugefügt um die "Abgrenzung" zu zeigen - damit man weiss was ich meine. Danke für Deine Antwort.