Islam: Schwur aufgehoben nach sühne?

1 Antwort

Wenn der Widerruf eines Eides bedeutet, etwas Erlaubtes anstelle etwas Verbotenes zu tun, ist dies zulässig, aber der Schwörende muss Sühne leisten (Kaffaraat Yameen). Der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Wer einen Eid schwört und etwas Besseres sieht, soll das Bessere tun und Sühne für seinen Eid leisten.“ An-Nawawi (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte im Sharh Muslim (11/108): Diese Hadithe deuten darauf hin, dass, wenn jemand einen Eid schwört, etwas zu tun oder zu unterlassen, und das Brechen des Eides besser ist als das Einhalten, es für ihn empfohlen ist, den Eid zu brechen, aber er muss Sühne anbieten. Darin besteht Einigkeit. Es besteht Einigkeit darüber, dass er die Sühne nicht vor dem Eidbruch anbieten muss, dass es erlaubt ist, die Sühne bis nach dem Eidbruch zu verzögern, und dass es nicht erlaubt ist, die Sühne vor dem Schwur anzubieten. Wenn der Eidwiderruf jedoch bedeutet, eine Sünde zu begehen, ist dies nicht erlaubt. Der Eid muss in solchen Fällen erfüllt werden. Das Brechen eines Eides kann verpflichtend, empfohlen, erlaubt, nicht empfohlen oder verboten sein, abhängig von der Art des Eides. Es ist nicht möglich, einen Eid einfach zu widerrufen, ohne dass daraus Konsequenzen resultieren, d. h. ohne, dass man eine Sühne leisten muss. Vielmehr ist die Sühne verpflichtend.

https://islamqa.info/en/answers/324534/is-it-permissible-to-recant-a-vow-or-oath

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah
Hassan512 
Fragesteller
 30.11.2023, 17:49

Also ist der schwur aufgehoben richtig?

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marmoris  30.11.2023, 17:55
@Hassan512

Ja, in shaa Allah und die Sühne musst du leisten.

Sie waren sich nicht einig darüber, ob es zulässig ist, dies nach dem Schwören des Eides und vor dem Brechen des Eides zu tun. Maalik, al-Awzaa'i, ath-Thawri, ash-Shaafa'i und vierzehn der Sahabah sowie mehrere Gruppen unter den Taabi'een betrachteten dies als zulässig, und es ist die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten, aber sie sagten : Es wird empfohlen (mustahabb), dies nach dem Brechen des Eides zu tun. Ash-Shaafa'i machte eine Ausnahme im Fall der Sühne durch Fasten, als er sagte: „Es ist nicht zulässig, bevor der Eid gebrochen wurde, da es sich um einen physischen Akt der Anbetung handelt, daher ist es nicht zulässig, ihn vorher zu tun.“ Zeit, wie es auch beim Gebet und beim Ramadan-Fasten der Fall ist. Was die Sühne durch die Gabe von Reichtum betrifft, so ist es zulässig, dies vor dem Brechen des Eides zu tun, ebenso ist es zulässig, die Zakah im Voraus zu zahlen.
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Hassan512 
Fragesteller
 30.11.2023, 18:12

Also Muss ich keine sühne mehr leisten wenn ich das geschworene wieder mache weil ich schon sühne geleistet habe und so mit der schwur aufgehoben ist oder hab ich falsch verstanden

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marmoris  30.11.2023, 20:16
@Hassan512

Versteht sich, wenn der Schwur das Versprechen beinhaltet, eine Sünde zu unterlassen, ist es verpflichtend, diesen Eid nicht zu brechen, d. h. solch einen Eid musst du erfüllen. Wenn aber eine Person einen Eid schwört und ihn widerrufen will, ist das zulässig, wenn der Widerruf nicht bedeutet, dass sie etwas Verbotenes tut, aber sie muss für den Eidbruch Sühne leisten (kaffaarat yameen).

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