Islam Hanafiya niyyah ausprechen vor dem gebet?
Muss laut der Hanafiya rechtschule im Islam den Niyya vor dem gebet also die Absicht ausprechen? Bitte mit Quellenangabe
4 Antworten
Niyyah heißt Absicht. Die Absicht geschieht im Herzen. Sie kann ausgesprochen werden, muss aber nicht. Das aussprechen gilt als Mustahab.
Als Quelle kannst du in jedes beliebige Fiqh Buch/Ilmihal zur Hanafitischen Rechtsschule schauen, was ich ohnehin jedem dringend empfehlen würde, um die Feinheiten in den Gottesdiensten zu erlernen.
Beispielsweise im Ilmihal von Ömer Nasuhi Bilmen (gibt es auch auf deutsch) gibt es ein ganzen Abschnitt, wo es um die Niyyah im Gebet geht, da steht es auch nochmal drin.
Die Absicht spricht man niemals aus. Die fasst man im Gedanken. Wenn du aufstehst, um ins Bad zu gehen und Wudhu zu machen für ein bestimmtes Gebet, dann hast du die Absicht schon gefasst.
Bei den Hanafiten ist die Niya gar keine Pflicht.
Hanafiya: Die Niya gilt hier nicht als Fard, sondern als Sunna mu'akkada. Als Begründung wird von manchen Gelehrten angegeben, es handele sich beim Wudhu um eine so spezielle Handlung, dass eine indirekte Absicht immer vorhanden ist und eine speziell dazu gefasste nicht nötig sei.
Die Art und Weise der Niya bei den Hanafiten:
Im Pflichtgebet soll der Betende wissen, um welches Gebet es sich handelt, das er betet: ob es das Suh, ,Zuhr, 'Asr-, Maghrib- oder 'Isha-Gebet ist. Wenn er sich in der für das Gebet festgesetzten Zeitspanne befindet und das Gebet dieser Zeitspanne (zum Beispiel das Duhr-Gebet in der Zeit, die dafür bestimmt ist) verrichten will, so ist das Gebet gültig, auch wenn er weiter nichts Genaueres beabsichtigt. Wenn also jemand unter diesen Bedingungen die Absicht in seinem Inneren zu einem Pflichtgebet fasst, zum Beispiel: "Ich beabsichtige das Duhr-Gebet", ohne beispielsweise hinzuzufügen: "das .Duhr-Gebet von heute" oder "dieser Duhr-Zeit", ist sein so beabsichtigtes Gebet gültig. Wenn er aber noch ein in der gleichen Zeit liegendes Gebet von anderen Tagen nachzubeten hat, so muß er seine Absicht (innerlich) zum Beispiel so ausdrücken: "Ich beabsichtige das Duhr-Gebet von heute" oder "das Duhr-Gebet dieser Gebetszeit"; bzw. beim nachzuholenden Gebet: "Ich beabsichtige das .?.,uhr-Gebet von gestern" oder "das nachzuholende Duhr-Gebet". Befindet sich jemand außerhalb der Gebetszeit des Gebetes, das er verrichten will, und zugleich in der Gebetszeit eines anderen Tagesgebetes (zum Beispiel wenn er das D,uhr-Gebet [Mittagsgebet] in der Zeit des 'Asr-Gebetes [Nachmittagsgebetes]) nachholen will), so genügt es, das Duhr-Gebet zu beabsichtigen. Manche Gelehrte jedoch meinen: Wenn der Betende sicher weiß, daß er sich schon außerhalb der Gebetszeit für sein Gebet befindet, muß er das Gebet des Tages von heute usw. beabsichtigen (zum Beispiel in der 'Asr-Zeit "das Duhr-Gebet von heute"). Dies gilt besonders dann, wenn mehrere Gebete gleicher Art von verschiedenen Tagen nachgeholt werden müssen. Zusammenfassend gesagt genügt es, wenn die Absicht zum Gebet als solchem (Duhr, 'Asrr usw.) gefasst wird, sofern der Betende sich noch in der zugehörigen Gebetszeit befindet. Befindet er sich nicht mehr in der entsprechenden Gebetszeit und weiß nicht (oder nicht sicher), ob die Gebetszeit vergangen ist, genügt ebenfalls die bloße Absicht des Betenden zu diesem Gebet. Weiß aber der Betende genau, dass das Gebet, das er verrichten will, schon außerhalb seiner Zeit liegt, muß er nach manchen Gelehrten genauer formulieren, ob es das Gebet desselben Tages ist oder nicht. Hat er noch mehrere Gebete der gleichen Art nachzuholen, muß er ganz genau bestimmen, was er nachbetet. Nur ein Pflichtgebet zu beabsichtigen (zum Beispiel in der 'Asr-Zeit (innerlich) zu beabsichtigen: "Ich beabsichtige das Pflichtgebet"), ohne hinzuzufügen: "dieser Gebetszeit", genügt aber nicht, und ein so eabsichtigtes Gebet ist ungültig.
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Die Hanafiya, Malikiya und Hanbaliya stimmen darin überein, dass die Niya zum Gebet dem Takbirat al-Ihram um eine kleine Zeitspanne vorhergehen darf.
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Wenn die Niya dem Takbirat al-Ihram um eine kleine Zeitspanne vorausgeht und nicht vor Eintritt der entsprechenden Gebetszeit gefasst wurde, ist sie gültig; wird sie aber vor der Gebetszeit gefasst, ist sie ungültig.
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Zitate aus: Handbuch Islam; A. Reidegeld
Man darf die Absicht nicht aussprechen, weil es keinen einzigen Beweis gibt, dass der Prophet oder seine Sahaba, das gemacht haben. Wenn jemand behauptet, dass man die Absicht für das Gebet aussprechen darf, dann muss er einen klaren Beweis aus Quran oder Hadith bringen.
Das Aussprechen der Absicht in den Gottesdiensten (Ibadat)
Frage:
Was ist das Urteil über jemanden, der die Absicht im Gebet ausspricht, d.h. sagt: "Oh Allah, ich beabsichtige beispielsweise das Asr-Gebet zu verrichten", und dann das Takbir spricht?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah, und Friede und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, und auf seiner Familie und seinen Gefährten. Und danach:
Die Gelehrten haben in der Empfehlung des Aussprechens der Absicht drei Meinungen:
1/ Eine Gruppe der Gefährten von Abu Hanifa, Al-Schafi'i und Ahmad meint, dass es empfehlenswert ist, die Absicht auszusprechen, und sie begründeten dies mit den überlieferten Aussagen des Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, über sein Aussprechen der Absicht für seine Umra und seine Hajj, und sie verglichen dies mit den übrigen Gottesdiensten, und mit der logischen Begründung, dass die Vereinigung von zwei Elementen, nämlich dem Herzen und der Zunge, in der Anbetung vorzuziehen sei, als nur ein Element zu nutzen.
2/ Eine Gruppe der Gefährten von Malik und Ahmad meint, dass es nicht empfehlenswert ist, die Absicht auszusprechen.
3/ Eine Gruppe der Malikiten meint, dass das Aussprechen der Absicht nicht vorzuziehen ist, außer bei einem Zwanghaften, dem es empfohlen wird, um Unklarheiten für sich selbst zu beseitigen.
Die vorherrschende Meinung unter diesen ist die zweite.
Scheich al-Islam Ibn Taymiyyah sagte: (Und diese Meinung ist korrekter, tatsächlich ist das Aussprechen der Absicht ein Mangel im Verstand und in der Religion: Was die Religion angeht, so ist es eine Neuerung.
Und was den Verstand angeht: denn das ist, als ob jemand, der essen will, sagt: Ich beabsichtige mit dem Platzieren meiner Hand in dieser Schale, dass ich daraus eine Portion nehme, sie in meinen Mund lege, sie kaue, dann schlucke, um satt zu werden, das ist Dummheit und Unwissen.
Denn die Absicht folgt dem Wissen, sobald der Diener weiß, was er tut, hat er es notwendigerweise beabsichtigt, so ist es nicht vorstellbar, dass bei Vorhandensein des Wissens darüber keine Absicht entsteht). Ende.
Und Allah weiß es am besten.
https://www.islamweb.net/ar/fatwa/11235/التلفظ-بالنية-في-العبادات