(Islam) Frau hat Schmierblutung vor Periode?


28.08.2021, 21:09

Also meine eigentliche Frage ist,darf die Frau mit einer Schmierblutung vor der Periode beten?

4 Antworten

Wie lauten die islâmischen Regeln, die für die Frau während der Menstruation gelten? Manche Gelehrte erwähnten, es gebe fünfzehn Regeln, welche sind es? Erklären sie uns dies, möge Allâh Sie segnen!

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Das Lob gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Die Menstruation ist die Gebärmutterblutung einer Frau zu bestimmten Zeiten, ohne dass eine Krankheit oder Verletzung vorliegt. Für die Menstruation gibt es einige Regeln:

1.) Einer menstruierenden Frau ist das Verrichten der Pflichtgebete und der freiwilligen Gebete nicht erlaubt. Die Verpflichtung zum Gebet entfällt für sie. Daher muss sie es nicht nachholen, nachdem sie ihre rituelle Reinheit wiedererlangt hat. Darüber sind sich die Gelehrten einig.

2.) Es ist harâm, das Pflichtfasten und das freiwillige Fasten zu fasten. In diesem Fall entfällt die Verpflichtung zum Fasten nicht, es ist aber nicht gültig, wenn sie fastet. Daher muss sie die Fastentage des Ramadân nachholen. Diesbezüglich besteht ein Konsens.

3.) Es ist ihr harâm, die Ka‘ba zu umrunden, weder der Pflicht-Tawâf noch der freiwillige Tawâf ist in diesem Zustand gültig. Ihr sind alle Riten von Haddsch und Umra erlaubt, mit Ausnahme des Tawâf und den zwei Rak‘as nach dem Tawâf. Darüber sind sich die Gelehrten einig.

4.) Es ist ihr verboten, den Qurân zu lesen. Dies ist die Meinung von Asch-Schâfi‘î. Von Mâlik, Ahmad und Abû Hanîfa hingegen gibt es zwei überlieferte Ansichten. Die eine besagt, dass es harâm sei. Laut der zweiten ist es jedoch erlaubt. Zudem waren sie sich allesamt einig, dass der Frau während der Menstruation und im Wochenbett Tasbîh, die Worte Lâ ilâha illa Allâh und alle anderen Formen des Gedenkens an Allâh mit Ausnahme des Qurân erlaubt sind.

5.) Es ist ihr verboten, ein Qurân-Exemplar zu tragen oder es zu berühren.

6.) Es ist ihr verboten, sich in der Moschee aufzuhalten. Erlaubt ist ihr hingegen, sie ohne sich aufzuhalten zu durchqueren, wenn sie nicht befürchtet, dass Unreines die Moschee verunreinigen könnte.

7.) Es ist laut einstimmiger Meinung verboten, vaginalen Geschlechtsverkehr mit einer menstruierenden Frau zu vollziehen.

8.) Es ist harâm, den Itikâf [Zurückziehen in der Moschee] durchzuführen und er ist in diesem Fall auch nicht gültig.

9.) Es ist harâm, die Scheidung auszusprechen, auch wenn sie nach der wahrscheinlicheren Meinung gültig ist.

10.) Durch die Menstruation erlangt ein Mädchen die Pubertät (und ist somit in religiösen Belangen volljährig).

11.) Durch die Menstruation wird die Wartefrist und die Schwangerschaftsbestimmung bestimmt, hierfür gibt es jeweils detaillierte Regeln.

12.) Sie bedingt Ghusl (die rituelle Ganzkörperwaschung.

13.) Die rituelle Ganzkörperwaschung ist mit Ausnahme der Waschungen während des Haddsch nicht gültig, letztere sind hingegen gültig.

14.) Es ist harâm, die Rezitationsniederwerfung und die Dankesniederwerfung zu vollziehen und sie sind auch nicht gültig. Dies gilt laut denjenigen, die der Ansicht sind, dass diese Art der Niederwerfung in die Kategorie des Gebetes gehört. 

Über die meisten dieser Regeln sind sich die Gelehrten einig, bei anderen hingegen gibt es Meinungsunterschiede. 

Für weitere Einzelheiten soll man in den Büchern über Fiqh nachschlagen.

Die Und Allâh weiß es am besten!

Also während der Blutung darf sie viele Dinge nicht tun, etwa Beten oder den Koran rezitieren:

Eine menstruierende Frau darf nicht aus dem Edlen Quran rezitieren. Dazu sagte der Gesegnete Prophet (s.a.w.s.) Folgendes:
"Weder eine Frau, die ihre Menstruation hat, noch eine Person die sich im Zustand der großen rituellen Unreinheit befindet (dschunub), darf etwas vom Quran rezitieren."
Es ist einer menstruierenden Frau aber erlaubt, Quranverse, die die Bedeutung eines Bittgebetes (Du'a') enthalten, zu rezitieren. In diesem Fall dürfen Bittgebetsverse aber ausschließlich mit der Absicht eines Bittgebets und nicht mit der Absicht der Rezitation des Edlen Quran rezitiert werden. Außerdem dürfen keine Quranverse, die nicht die Bedeutung eines Bittgebets enthalten, mit der Absicht eines Bittgebetes rezitiert werden. Eine Quranlehrerin darf während ihrer Periode unterrichten, wenn sie die einzelnen Wörter bei der Aussprache klar voneinander trennt.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 93-94.

Ich kenne mich nicht ganz mit den Angelegenheiten der Frau aus, aber weiß, dass es spezielle Ilmihal Bücher für Frauen gibt, in denen alle möglichen Fälle mit dem jeweiligen Urteil beschrieben sind.

Ich würde dir raten ein solches Buch in Anspruch zu nehmen, um deinen Gottesdiensten bewusster und sicherer nachgehen zu können.

Blut jeder Art ist unrein. Dh wenn man sich den finger schneidet blutet gilt das gleiche (Wudhu machen) Blut ist unrein.

Im Islam setzen wir viel auf Hygiene und du kannst mir nicht sagen das es hygenisch ist mit Ausscheidungen vor deinem Erschaffer zu stehen

Außerdem ist es auch eine Erleichterung für die Frau, wie in dem anderen Kommentar gesagt.

ich möchte dich noch bitten ein wenig respektvoller zu sein und wenn du ,arschig‘ nennst…