Internetseite als Jugendlicher verkaufen?

3 Antworten

Da die Eltern bereits zur Einrichtung einer Webseite durch ihr minderjähriges Kind ihre Einwilligung geben müssen, sind sie auch für einen Verkauf der Seite um Genehmigung zu bitten.

Du, bzw. Deine Eltern, müssen (mit Berichtsbeschluss) ein Gewerbe anmelden. Die Einnahmen musst Du ja versteuern, usw. Also solltest Du ersteinmal mit Deinen Eltern reden! :-)

Unabhängig davon: Kannst Du so etwas überhaupt schon? o_O Du bist ja quasi noch ein Kind! Bist Du besser als die Anderen, die nach der Schule eine Ausbildung in diesem Bereich gemacht haben? o_O

Webclon  07.11.2021, 14:45

Außerdem welches Unternehmen kauft eine Webseite von einem Kind, die haben es eh total schwer mit Agenturen Absprache zu halten bei Revisionen.

Der Fragesteller meint ich glaube Domains, die kann man bei Sedo verkaufen.

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PeterP58  07.11.2021, 14:50
@Webclon

Kein Unternehmen kauft heute noch von einem Kind eine "Homepage" ab ...

Und wenn es um Domains geht: Da gibt es Regeln! "Domain-Parking" usw. ist mittlerweile nicht mehr möglich. Wenn ein Unternehmen eine Domain haben möchte, muss der Besitzer diese Domain - sofern er diese nicht nutzt und keinen triftigen Grund hat diese zu besitzen - eh an das Unternehmen überschreiben.

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Lamanini  07.11.2021, 14:52
@PeterP58

Och doch, das passiert schon noch. Natürlich jetzt nicht bei großen Firmen, aber bei so kleinen Handwerksbetrieben, die nur eine statische Website mit ein paar Bildern und ihrer Adresse haben wollen. Da gibt es das schon noch.

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PeterP58  07.11.2021, 14:58
@Lamanini

Das sind Landing-Pages mit sämtlichen Informationen (Adresse, Telefonnummer, etc.) ... Da ist ja Content vorhanden. Meinte damit eher so etwas wie: "Hier entsteht eine neue Homepage. Bitte schauen Sie später wieder vorbei! (c) 2014". Oder wie noch früher überlicher war: Eine weiße Seite mit dem Text > "Hier entsteht eine neue Internetpräsenz..."

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Nein. Du musst ein Gewerbe anmelden und dazu ist die Einverständnis deiner Eltern bzw. deines gesetzlichen Vertreters, sowie eines Gerichts notwendig.