Internet Vertrag kündigen wenn Anschluss nicht möglich?
Guten Tag :)
Für meine neue Wohnung hab ich einen Internet Vertrag über meinen alten Internet Anbieter gemacht, das ganze läuft über die Telekom, NetCologne um genau zu sein. Der Vertrag hat eigentlich eine Mindest Laufzeit von 24 Monaten.
Heute beim Anschluss fiel auf, dass das Kabel zwischen Haus Anschluss Dose und Anschluss in der Wohnung über Telekom nicht funktioniert. Die Vormieterin hat den Vertrag wohl über Vodafone genutzt und die haben eine andere Haus Anschluss Dose.
Meine Vermieterin würde sich natürlich freuen, wenn ich das Internet jetzt einfach über Vodafone beziehe, damit nicht ein Elektriker hier alles aufreißen muss.
Gibt es da ein Sonderkündigungsrecht? Ich kann das Internet von NetCologne ja quasi nicht nutzen. Oder muss ich da jetzt durch und die Vermieterin quasi zwingen, einen Elektriker zu beauftragen? Weil sie hat ja Recht, ein Vertragswechsel wäre da einfacher.
Jetzt sitze ich hier, ohne Internet :(
Vllt kann mir jemand einen guten Rat geben
3 Antworten
Der Anschluss kann ja faktisch nicht über Telekom bzw. NetCologne bezogen werden, ohne da kompletten Aufriss und Umbau zu betreiben. Das ist ja nicht das, was vertraglich vereinbart wurde.
Daher besteht hier meiner Meinung nach definitiv das Recht auf eine Sonderkündigung.
Bevor du aber deinen Kopf darüber zerbrichst - das effektivste und schnellste ist in solchen Fällen bei der Telekom mal anzurufen und die Situation zu schildern, die können dir da am besten und schnellsten weiterhelfen.
naja, was im Haus mit der Verkabelung passiert ist ja nicht in der Verantwortung der Telekom / Netcologne....
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Ja die Frage hier hab ich erstellt, während ich bei NetCologne in der Telefon Warteschleife hing, das dauert ja manchmal. Die haben mir das gleiche geraten
Das ist eine etwas schwierige Situation, die auch nicht konkret eingeschätzt werden kann ohne Kenntnis der Verträge.
Wenn Dein Mietvertrag einen funktionierenden Telefonanschluss vorsieht, kannst Du natürlich verlangen, dass die Vermieterin diesen instandsetzen lässt. Wenn Dir keine konkrete Technologie im Mietvertrag zugesichert wird, sehe ich da wenig Chance, das durchzusetzen.
Grundsätzlich hast Du ein Anrecht auf einen funktionierenden Anschluss. Wenn die Internet- und Telefoniedienste jedoch auch über das TV-Kabel hergestellt werden können, dann ist dieser Anspruch damit erfüllt.
Wenn Dein alter Vertrag mangels Infrastruktur nicht fortgeführt werden kann, kann er beendet werden.
Allerdings wäre es eigentlich im Interesse der Vermieterin, den Telefonanschluss, der ja offenbar irgendwie vorhanden ist, wieder herzustellen. Abgesehen von der Redundanz möchte man doch eigentlich keine tote Technik im Haus liegen haben. Die Anschlussarbeiten können zudem unter Umständen vom Netzbetreiber getragen werden, da soll sie sich mal informieren.
Wenn der Anschluss über eine TAE-Dose vorher funktioniert hat, muss sie auch bei anderen Anbietern funktionieren.
Für das Funktionieren eines Telefonhausanschlusses ist eigentlich der Hauseigentümer zuständig
Der Vodafon-Internetanschluss könnte über einen Kabelanschluss erfolgt sein, wenn vorhanden. - Dann wäre an der Wand eine sog. Multimedia-Dose angebracht.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ja ich warte jetzt Mal ab, wie es weiter geht und behalte diese Tipps im Hinterkopf