Inkasso Ratenzahlung abgeschlossen, was nun?

4 Antworten

Du kannst dir einmal im Jahr kostenfrei eine Schufaauskunft zuschicken lassen, guck im Internet auf der Seite der Schufa, geht ganz einfach und unkompliziert und Du siehst, ob das überhaupt dort gemeldet ist. Dabei sind auch Hinweise zur Löschung von Eintragungen

Entweder den vom Inkasso entwerteten Titel (Mahn- oder Vollstreckungsbescheid) oder, wenn dieser nicht vorliegt, eine Erledigungserklärung nebst aktuellem Kontoauszug.

Falls es in der Schufa vermerkt ist, dann erlischt der Eintrag erst mit Ablauf des 31.12.2018; es sei denn, die Hauptforderung hat einen Betrag von 1000, 00 Euro nicht überschritten. Dann kannst du die Schufa per Nachweis dazu anhalten, den Eintrag sofort zu löschen oder aber das Inkasso auffordern, mit oben angebrachtem Argument ihren Eintrag selbst sofort zu löschen.

Neven 
Fragesteller
 10.02.2015, 13:23

Der zu vollstreckende Betrag inkl. Anwaltskosten belief sich auf etwa 380 Euro. Bedeutet also ich brauche zwingend diesen entwerteten Vollstreckungsbescheid, bzw. eine Erledigungserklärung die ich dann ggfs. selbst zur Schufa übermitteln muss, richtig?

Alexandernov19  10.02.2015, 13:27
@Neven

Ja, so ist es. Macht aber nur Sinn, wenn du ganz genau weißt, dass ein solcher Negativeintrag bei der Schufa vermerkt ist.

mepeisen  10.02.2015, 17:12
@Neven

Sollte es bereits einen Titel gegeben haben, hebst du den entwerteten Titel mindestens 30 Jahre auf. Bzw. ein Leben lang. Sollte die Schuld noch nicht tituliert worden sein, hebst du die Erledigungserklärung mindestens 4 Jahre auf (bei Kreditschulden mindestens 14 Jahre).

Damit da niemand nochmal die Hand aufhalten kann.

Du erbittest (beantragst) 2 Dinge vom Inkassounternehmen:

  1. eine Quittung über die bezahlte Gesamtsumme, darin die Forderung genau beschrieben wird und deren vollständige Tilgung (Erlöschen) bestätigt wird,
  2. eine "Erledigt-Erklärung" an die Schufa (falls die Forderung vom Inkassobüro oder dem Gläubiger dort gemeldet worden war).

Man kann nicht beantragen, daß das Inkassounternehmen es bei der Schufa austragen lässt, weil das Inkassounternehmen auf das Austragen keinen Einfluß hat. Es kann nur die Erledigt-Erklärung abgeben.

habe eine Ratenzahlung abgeschlossen und möchte jetzt zeitnah beim Inkassounternehmen anrufen.

Schlimmer geht es nicht.

  1. Man telefoniert nicht in Rechtsangelegenheiten. Keine Ausnahme!
  2. Man trifft keine Ratenzahlungsvereinbarungen, schon gar nicht mit Inkassobüros, du zahlst dich dumm und dämlich an irgendwelchen Gebühren die vor keinem Gericht in diesem Lande bestand hätten.

Auf deine anderen Fragen werde ich nicht eingehen sondern dir stattdessen selber welche stellen die für eine Einschätzung relevant sind.

  • Wie hoch ist die Forderung (Gesamt und aufgestückelt in einzelne Positionen)?
  • Wurde die Forderung gerichtlich festgestellt (gerichtliches Mahnverfahren oder Zivilprozess)?
  • Hast du ein schriftliches Schuldanerkenntnis unterschrieben?
UteSusanne  10.02.2015, 22:09

es gibt Situationen im Leben, da geht es noch schlimmer, leider auch ich habe schon Ratenvereinbarungen mit Inkassounternehmen vereinbart