Inkasso = Schufa?

3 Antworten

Schufa-Einträge werden nicht "in Auftrag" gegeben, sondern von ihren Mitgliedern aufgrund deren Meldungen generiert.

Wenn die Hauptforderung bezahlt ist, dann ist das schonmal die "halbe Miete".

Wenn Du wissen willst, was aktuell über Dich in der Schufa steht, dann fordere eine Selbstauskunft an. Einmal im Jahr ist die meines Wissens nach kostenfrei.

Wenn du die Rechnung des Versandhandels bezahlt hast, bevor das Inkassobüro sie bei dir angemahnt hat, hat das Inkassobüro kein Anrecht auf die (überteuerten) Gebühren. Wenn du erst bezahlt hast, nachdedm sie dich gemanht haben, musst du die bis dahin aufgelaufenen Gebühren des Inkassobüros bezahlen, auch wenn du sie als überteuert ansiehst. Wenn du die Gebühren nicht bezahlst, haben sie eine Forderung gegen dich, die sie auch einklagen können und die damit eine Eintrag bei der SCHUFA nach sich ziehen würde.

Wenn du die Gebühren bezahlst oder sie zu Recht bestreitest, gibt es auch keinen Eintrag.

bestrittene Forderungen dürfen nicht bei der Schufa eingetragen werden