Wie viele Mahnungen für Schufa Eintrag?

3 Antworten

Bevor ein Negativeintrag erfolgen darf, müssen vier Kriterien erfüllt sein:

  • Es müssen mindestens zwei schriftliche Mahnungen beim Schuldner nach fälliger Forderung eingegangen sein, denen nicht widersprochen wurde.
  • Die Mahnungen müssen mit einem Abstand von vier Wochen erfolgen.
  • In einem der beiden Mahnbescheide muss ein negativer Schufa-Eintrag angekündigt werden.
  • Bis zuletzt wurde die Forderung nicht beglichen.

Hier: https://www.bonify.de/wann-bekommt-man-einen-schufa-eintrag#wie-bekommt-man-einen-negativen-schufa-eintrag

Da besteht kein wirklicher Kausalzusammenhang.

Wenn du einer Forderung widersprichst darf sie nicht eingemeldet werden bis zur gerichtlichen Klärung.

Wenn du nicht widersprichst reichen eine Mahnung, 2 Wochen Zeit bei einer offenen, fälligen Forderung wenn du in Verzug bist.

Wenn Du heute eine Rechnung erhältst, ist ein Zahlungsziel angegeben. Der Rechnungssteller braucht Dich nicht mehr zu mahnen, sondern kann theoretisch sofort einen Mahnbescheid erlassen und Dich der Schufa melden

kevin1905  18.07.2017, 21:44

Stimmt nicht.

Ohne Mahnung kein Verzug, wenn nicht eine der Ausnahmen des § 286 BGB greift, z.B. die Forderung kalendarisch eindeutig bestimmt ist.

Dies ist aber zumeist nur bei Dauerschuldverpflichtungen der Fall.

Eine Eintragung bedarf des Einverständnisses der Person die eingetragen werden soll. Zuwiderhandlungen können zu Schadenersatzansprüchen wegen Kreditgefährdung führen.

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PiKay100  18.07.2017, 21:47
@kevin1905

Quelle: Inkasso - Portal

In Zahlungsverzug kann der Schuldner auch ohne Gläubiger-Mahnung geraten. Auf der Rechnung oder der vertraglichen Vereinbarung kann bereits eine feste Zahlungsfrist oder ein fixer Zahlungstermin vereinbart sein. Wenn der Schuldner bis zu diesem Termin bzw. vor Ablauf dieser Frist nicht bezahlt hat, befindet er sich in Verzug; dazu bedarf es keiner gesonderten Zahlungserinnerung durch seinen Geschäftspartner. Die Folge kann Inkasso ohne Mahnung sein.

Des Weiteren gerät der Schuldner spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, greift diese gesetzliche Regelung. Auch in dieser Situation kann es mit Beginn des Verzuges zum Inkasso ohne Gläubiger-Mahnung kommen. Verbraucher müssen auf diesen Umstand in der Rechnung allerdings explizit hingewiesen werden.

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