Ab wann Schufa eintrag?
Hallo,
mich war vor wenigen Monaten so doof und habe zu viel auf klarna bestellt. Ich muss nun regelmäßig an das Inkasso einen Betrag abbezahlen. Nun zu meiner frage, habe ich dadurch einen negativen Eintrag in der Schufa? Oder erst wenn ich an das Inkasso nicht zahlen sollte? Danke im Voraus.
3 Antworten
Ich muss nun regelmäßig an das Inkasso einen Betrag abbezahlen.
Nein musst du nicht, vor allem solltest du das nicht, da du Gebühren bezahlst, die du nicht in voller Höhe bezahlen musst.
Und damit ein Schufa-Eintrag gemacht werden kann, müssen Voraussetzungen erfüllt sein.
Allein dadurch, dass die Forderung ans Inkasso übergeben worden ist, dürftest du mit ziemlicher Sicherheit schon einen negativen Eintrag haben
Ein Eintrag vor gerichtlicher Klärung bedingt, dass
- Die Forderung überfällig ist und der Schuldner sich in Verzug befindet
- Die Forderung unbestritten ist
- Der Schuldner mind. 2 x gemahnt worden ist, die zweite Mahnung mind. 4 Wochen zurückliegt
- Im Zuge der Mahnung auf die mögliche Eintragung hingewiesen wurde
In jedem anderen Fall ist der Eintrag unzulässig und der Eintragende macht sich schadenersatzpflichtig wegen Kreditgefährdung.
Bist du belehrt worden bzw. wurde der Eintrag angekündigt?
Mir wurde gesagt dass man sich an das Inkasso wendet, aber über einen schufaeintrag wurde mir nichts gesagt bzw. geschrieben.