In der Lehre Pendlerpauschale erhalten?
Hallo Leute, ich befinde mich zurzeit in einer lehre zum Kfz-Mechaniker und muss jeden Tag 35km hin und 35km zurück fahren. Im internet steht zwar man hat als Lehrling kein recht darauf aber viele meiner Freunde bekommen pro tag 13-16€ fürs fahren.
Habe davor 4 das Gymnasium besucht deswegen habe ich die Lehre erst so spät angefangen.
Habe ich ein recht auf ein Fahrtengeld?
4 Antworten
Du gibst die Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte in der Steuererklärung an und bekommst dann was wieder.
Bekommen deine Freunde vielleicht eine Verpflegungspauschale, z.B. weil sie LKW fahren?
Ich zahle nur 30-40€ lohnsteuer weiß ich jetzt nicht genau
Die Höhe der gezahlten Lohnsteuer begrenzt nur die Höhe der möglichen Erstattung, d.h. du kannst höchstens so viel erstattet bekommen, wie du gezahlt hast.
Die Pendlerpauschale ist die Bezeichnung für pauschale Werbungskosten. Dadurch verringert sich das Einkommen und man zahlt weniger Steuern. Das wird bei der als Azubi wohl ins leere laufen da ich vermute das deine Ausbildungsvergütung so gering ist das du sowieso nich keine Einkommensteuer zahlen musst.
Arbeitgeber können den Betrag den man als werbungskosten ansetzen kann aber auch als zusätzlichen Lohn auszahlen. Das ist aber idr freiwillig. Einige machen dies aber i.b. Da dies Steuer und Sozialversicherungsfrei möglich ist.
Wovon du profitieren könntest ist die neue Mobilitätsprämie die mit der Erhöhung der Entfernungspauschale eingeführt wurde.
Die Pendlerpauschale hängt doch nicht davon ab ob Du eine Lehre machst oder nicht.
Bei der Steuererklärung, sofern Du eine machst, kannst du die Kilometer angeben.
Allerdings wird nur die einfache (also eine) Strecke berücksichtigt.
Anspruch hast du keinen, dafür hast du die Ausbildungsvergütung. Wenn du gut bist, zahlt der Lehrherr vlt. was freiwillig, mußt fragen.
Natürlich hat er einen Anspruch darauf, Fahrten zur Ausbildungsstelle und zur Berufsschule als Werbungskosten geltend zu machen. Da jedoch sehr viele Auszubildende wegen der geringen Höhe keine Lohnsteuer zahlen, wirken sich Werbungskosten steuerlich nicht aus.
Werbungskosten kann er am Jahresende absetzen. Er bekommt eine ausbildungsvergütung, davon muß er auch die Fahrtkosten bezahlen, genau wie Lehrmittel, Bücher usw., die nicht vom Betrieb gestellt werden.
Werbungskosten kann er am Jahresende absetzen.
Wekchen Teil davon, dass sich Werbungskosten nur dann steuerlich auswirken, wenn Lohnsteuer gezahlt wurde, hast du nicht verstanden?
Ich habe selbst 2 Auszubildende. Meinst du ich weiß nicht bescheid und worauf du jetzt raus willst?
Meinst du ich weiß nicht bescheid
Wenn es um Werbungskostenabzug geht, offensichtlich nicht.
Sie zahlt anscheinend eine gute Ausbildungsvergütung, wenn Steuern anfallen, das ist doch gut.
Ich zahle mehr, als andere, verlange aber auch mehr.
So, jetzt kannst du weiter googlen. Neunmalkluge wissen immer alles besser.
Wenn es um Steuerrecht geht, weiß ich nach knapp 49 Jahren in der Finanzverwaltung mit Sicherheit mehr als du.
Aber nur, wenn er Lohnsteuer gezahlt hat, was bei vielen Auszubildenden wegen der Höhe der Ausbildungsvergütung nicht der Fall ist.