Im Winter Arbeitslos

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Bei nachgewiesener Saisonarbeit (Entlassung im Winter, Wiedereinstellung im Sommer) kannst du auch nach 6 Monaten Arbeit schon ALG I bekommen (normalerweise erst nach 12).

Du erhältst ,,nur'' ALG 1 und natürlich weiterhin das Kindergeld.Da aber das Handwerk goldenen Boden hat...blüht die Schwarzarbeit.