Im Media Markt geklaut was tun?

14 Antworten

Wie schon gesagt worden ist, ist der Diebstahl erst begangen wenn der Laden verlassen wird. Und man quasi an der kasse vorbeigegangen ist.

Ein Versuch ist in den meisten solchen fällen Schwer nachweisbar.

Imendeffekt hast du schwein gehabt und glück gehabt das die Frau dich gesehen hat. Denn dir sollte klar sein das die Artikel elektronisch gesichert sind und die grenzen dafür soweit ich weiß schlecht zu umgehen sind.

Man muss denen nie die Adresse sagen, es sei denn, dass sie es für eine Lieferung brauchen. Da du das Spiel nicht rausgeschafft hast, war es auch kein Diebstahl und du hättest denen nicht einmal deinen Rucksack zeigen müssen.

Finn2003  23.08.2016, 17:43

versuchter diebstahl ist strafbar

priesterlein  23.08.2016, 17:46
@Finn2003

Unterstellungen und falsche Anschuldigungen ebenfalls. Das Spiel blieb im Laden und damit war es kein Diebstahl. Ein versuchter Diebstahl kommt bei Ladengeschäften eher nicht in Frage. Das betrifft eher Aktionen direkt zwischen Personen.

Flemming1609  23.08.2016, 17:46
@Finn2003

Die mssen dann aber beweisen das es ein versuch war diebstahl zu begehen.

Saurier61  23.08.2016, 17:48
@Finn2003

Es ist erst Diebstahl, wenn man durch den Kassenbereich durch ist und die Ware nicht bezahlt hat...

§ 242 Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Taschen, Rucksäcke usw darf nur die Polizei durchsuchen.



Passiert nichts, ein Band wie du etwas in den Rucksack steckst zählt nicht, wenn du es wieder weggelegt hast. Viele Menschen gehen mit Rucksack rein wollen aber auf einmal mehr kaufen als geplant und verwenden ihr Rucksack als Einkaufswagen, die müssen also erst einmal beweisen ob du es wirklich klauen wolltest.

Hi anonym,

ich fasse mich sehr kurz, da ich keine Zeit für weite Ausführungen habe.

Abweichend von vielen Meinungen hier liegt ein vollendeter Diebstahl vor und kein Versuch.

Grund dafür ist, dass das Spiel in eine sog. Gewahrsamenklave verbracht wurde (Rucksack). In diesem Fall wechselt der Gewahrsam sofort und die Diebstahl ist vollendet. Selbst wenn das Spiel danach zurückgebracht wird, ändert das nur noch den Strafrahmen.

Die an anderer Stelle gemachten Ausführungen zum Verlassen des Kassenbereichs gelten hier nicht.

Wie alt bist du eigentlich? Das spielt ebenfalls eine Rolle.

Im Übrigen zweifle ich daran, dass man dich identifizieren kann, jedoch habe ich davon keine wirkliche Ahnung.

Viele Grüße, JS