Illegales Straßenrennen 125ccm?

6 Antworten

Ob ihr 105 oder150 gefahren seid, innerorts, dürfte bei einem illegalen Straßenrennen nicht ausschlaggebend sein. Selbst bei "nur" 105 km/h würde die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 100 % überschritten. D.h.mindestens Vervierfachung des Anhalteweges.

Wird noch bei den sichergestellten Moppeds gutachterlichü festgestellt, dass die tatsächlich 150 fahren, ist eure Glaubwürdigkeit im A... Das Gutachten wird gemacht, da kannst du sicher sein.

Eine exakte Messung der Geschwindigkeitsmessung muss nicht vorliegen, der TB kann auch augenscheinlich bezeugt werden. Wenn der Richter den Polizeibeamten glaubt... ade Mopped und Führerschein.

Ihr solltet euch einen Anwalt nehmen.

Arian585 
Fragesteller
 17.04.2021, 12:09

Aber die Polizei hat doch keine Beweise wie schnell wir gefahren sind, das war lediglich ein Tacho Blick vom Polizisten und das reicht doch nicht für diese Anschuldigungen oder?

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Knattergreis  17.04.2021, 12:18
@Arian585

Doch, das reicht völlig. Das Wort des Polizisten wiegt nun mal mehr vor Gericht.

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Arian585 
Fragesteller
 17.04.2021, 14:29
@Knattergreis

Also, ich denke ich habe das bisschen falsch erzählt. Also wir sind gerade von der Autobahn runter (das war keine Abfahrt) die ging so direkt in die Stadt rein. Aus einer Seiten Straße haben die Polizisten uns gesehen wie wir sehr schnell an denen vorbei gefahren sind. Dann haben sie ihre andere Kontrolle abgebrochen und sind uns hinterher. Also mussten sie nun aus der Seitenstraße raus und uns hinterher. Somit mussten die uns ersteinmal einholen. Und somit kommen dann die 150km/h statt. Ich habe mit meinem Anwalt telefoniert und er meinte das sie ohne jegliche Beweise unsere Motorräder nicht wegnehmen dürfen. Dazu gibt es in unserer Stadt kein Motorrad Prüfstand und somit ist es gar nicht möglich unsere Motorräder zu testen. Also alles zusammen irgendwie ein Fass ohne boden

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Knattergreis  17.04.2021, 20:21
@Arian585

Das klingt leider immer noch nicht besser. Die Polizisten haben gesehen wie Ihr erheblich zu schnell vorbei gesaust seid und sind von einem Rennen ausgegangen (weil es leider wohl danach aussah). Da hätten wir dann einen dringenden Tatverdacht und die Mopeds wurden als Beweismittel sicher gestellt. Das können die, das dürfen die, das machen die nicht zum ersten Mal !
Beweisen müssen die Polizisten übrigens gar nichts - sondern der Staatsanwalt. Und der auch nicht, denn er hat 2 Polizisten als Augenzeugen. Da Polizisten pauschal eine hohe Glaubwürdigkeit vor Gericht genießen, ist das völlig ausreichend und es wird kein weiterer Beweis nötig sein. Wenn Dein Anwalt das nicht weiß, dann ist er schlecht informiert (Den hast Du heute angerufen...? Auf'm Samstag...? Donnerwetter...🤔). Anders wäre es, wenn Passanten Euch gesehen und angezeigt hätten - da würdet Ihr (je nachdem wie viele Zeugen es gibt und wie glaubwürdig die erscheinen) wohl wieder heraus kommen. Aber nicht bei 2 Polizisten als Augenzeugen !

Ob es in Deiner Stadt einen Prüfstand gibt oder nicht ist egal - falls die wissen wollen wie schnell Eure Mopeds sind, werden die zu einem Prüfstand verfrachtet und fertig. Und wenn es per Luftfracht ist. Wobei mir dazu einfällt, dass es auch Fahrzeuge der Polizei mit Prüfstand an Bord gibt.

Ich muss leider bei meiner Aussage bleiben. Seid froh, wenn nur der Lappen weg ist und Ihr keine Strafanzeige bekommt. Die Mopeds werdet Ihr irgendwann wieder sehen, denke ich. Aber ohne Führerschein...? Und der dürfte lange weg sein.

Auf alle Fälle würde mich (und sicher auch andere) der weitere Verlauf dieser Geschichte sehr interessieren, halt uns bitte auf dem laufenden.

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furbo  18.04.2021, 07:21
@Arian585
Ich habe mit meinem Anwalt telefoniert und er meinte das sie ohne jegliche Beweise unsere Motorräder nicht wegnehmen dürfen. 

Da hat dein Anwalt Recht. Nur - es liegen Beweise gegen dich vor Es sind die Aussagen von zwei Polizeibeamten, die euch hinterherfahren sind und gestoppt haben. Um den Tatbestand des § 315d StGB zu beweisen, bedarf es keiner exakten Geschwindigkeitsmessung. Es ist das Fahrverhalten allgemein und dass ihr zu zweit gewesen seid. Wenn es nach Rennen ausgesehen hat und die beiden es bezeugen, ist es aus.

Der § 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB sagt:

"Wer im Straßenverkehr

1...

2.als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder

3...

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Ich denke, darauf läuft es hinaus.

Meine Prognose ist deshalb schlecht für dich. Ich rechne mit einer Bestrafung, Führerscheinentzug sowie Einziehung der Fahrzeuge. Führerscheinwiedererteilung erst nach MPU.

Den gesamten § findest du hier:

https://dejure.org/gesetze/StGB/315d.html

Und zur Beschlagnahme der Fahrzeuge

https://dejure.org/gesetze/StGB/315f.html

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Arian585 
Fragesteller
 22.04.2021, 18:26
@furbo

Also hier erstmal ein kleines Update. Vor 2 Tagen wurde ich von der Polizei wegen meines wiederspruchs angerufen. Die Staatsanwaltschaft hat gesagt das wir unsere führerscheine schonmal wieder bekommen. Gesagt getan bin dann zum Polizei Revier gegangen und wollte meinen Schein abholen. Da hat mir ein sehr höflicher Polizist die Tür aufgemacht und hat mir gesagt ich soll kurz warten. Dann kam eine Frau die wirklich sehr respektlos mit mir umgegangen ist, sie hat mir gesagt ich soll mich da hinsetzen und warten dann hat sie ein Formular ausgefüllt und meinte ich solle da unterschreiben. Mir wurde erst nach 2 mal nachfragen gesagt was ich da unterschreiben soll. Hab unterschrieben und bin gegangen habe den Polizisten dort noch tschüss und einen schönen Tag gewünscht habe leider nichts als komische Blicke zurück bekommen. Die Polizistin die mich zur Tür gebracht hat hat mir auch nicht tschüss gesagt.

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Arian585 
Fragesteller
 24.05.2021, 15:12

So nach über 1 Monat warten hat es endlich ein Ende, vor einpaar Tagen wurde ich angerufen und mir wurde gesagt ich kann mein Motorrad abholen. Ich habe natürlich gefragt was bei der Messung rausgekommen ist. Mir wurde lediglich gesagt es konnte keine Messung vorgenommen werden, da der einzige Geeichte Prüfstand kaputt sei. Komisch irgendwie wenn die das früher wussten, wieso haben sie nichts gesagt? Nach meiner anderen Frage ob das Verfahren wegen dem Illegalem Straßenrennen fallengelassen wird wurde mir nur ganz frech gesagt „Nein hier wird gar nichts fallengelassen, wir ermitteln weiter“ jedoch ist die Frage die ich mir stelle wie? Ohne die Messung ist es gar nicht möglich mir das nachzuweisen. (Im Polizei Bericht stand wir wären 150-160km/h gefahren. Mal gucken was jetzt noch auf mich zukommt.

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Arian585 
Fragesteller
 12.08.2023, 06:17
@MobileAmigo

Moin, sehe jetzt erst die Frage :). Habe meinen Führerschein wiederbekommen und es wurde alles fallengelassen.

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Du hörst jetzt bitte nicht auf das dumme Gerede der anderen 16-jährigen hier, sondern nimmst dir einen Anwalt. Nur der kann dir jetzt wirklich helfen. Ohne richtigen Beweis seitens der Polizei dürfte es für einen Anwalt ein leichtes sein, dich da rauszuboxen.

Lachlan  18.04.2021, 10:31

Auch ein 15jähriger, wie Du, hat wenig Ahnung. :-)))

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Red keinen bullshit 125er gehen leicht bis 120 manche sogar bis 140

Arian585 
Fragesteller
 17.04.2021, 16:15

Ich denke ich weiß es besser :) meine Maschine geht maximal bei Rückenwind auf 110

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Wutzli  17.04.2021, 16:23
@Arian585

Dann hast du ne von 1990. Die aktuellen gehen leicht 120

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"Teilnahme an einem illegalen STrassenrennen" das ist von der Polizei dann gerne ein Totschlagargument.

Damit kann man Gefängnisstrafen und Beschlagnahmung der Fahrzeuge erwirken.

BEi einer "normalen" GEschwnidgkeitsübertretung da gibt es einfach nur Geldstrafe und Fahrverbote.

furbo  18.04.2021, 10:57

"Teilnahme an einem illegalen STrassenrennen" das ist von der Polizei dann gerne ein Totschlagargument.

In Anbetracht der Tatsache, dass der § 315d StGB noch keine 4 Jahre alt ist, ist es ziemlich vermessen, das jetzt schon als Totschlagargument der Polizei zu bezeichnen.

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Keine Beweise = keine Strafe

ist egal was die Bullen gesehen haben wollen oder angeblich wissen. Hol dir ein Anwalt der klärt das in paar Minuten vor gericht falls es überhaupt so weit kommt.
kenne Leute die sind 200 in der Stadt gefahren und nur weil die Polizisten das gesehen haben können sie es nicht nachweisen da es keinen festen Beweis vor Gericht gibt ( Aussage gegen Aussage sozusagen) und die haben keine Strafe bekommen.

wie gesagt. Abwarten was kommt und zurnot zum Anwalt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
lIlllIIIIIlll  01.09.2021, 01:42

oh sehe gerade die Frage ist schon alt

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