IHK, schriftlich eine 5?

6 Antworten

Das kommt drauf an, wie die Verordnung geregelt ist. Bei mir darf man höchstens einen 5 stehen, sobald ich alle anderen mindestens gute Note habe und 50% Gesamtdurchschnitt habe. Ob das bei dir auch so ist, musst du dem Ihk fragen

Ich nehme an, dass man bei der IHK eine Mindestpunktzahl braucht, um zu bestehen. Schau in der Ausbildungsordnung bei deinem Beruf, wie groß die sein muss. Es ist allerdings richtig, dass die typische Ausgleichsregel aus der Schule („ein Mangelhaft lässt sich mit Gut egalisieren“) bei der IHK in der Form nicht greift. Gegebenenfalls musst du noch ½ Jahr dranhängen und die Prüfung nochmal machen.

Zu jedem Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsverordnung. In der steht genau drin, welche Ergebnisse du erzielen musst, um die Abschlussprüfung zu bestehen. Das kann je nach Beruf durchaus variieren! Also schau in diese Verordnung zu deinem Beruf, dann weißt du es.

Von Experte Rheinflip bestätigt

Jetzt müsste man die Bestehensregeln aus deiner Ausbildungsordnung kennen.

Im Zweifelsfall kannst du vor der mündlichen Prüfung eine - ebenfalls mündliche - Ergänzungsprüfung im Problemfach machen, um die 50-Punkte-Hürde doch noch zu überspringen.

Wenn das nicht klappt, schreibst du diese eine Prüfung in einem halben Jahr nochmals.