Ich wurde von meinem Lehrer sexuell belästigt, was soll ich tun?
Hallo Ihr Lieben,
ich bin mittlerweile 21 Jahre alt und wurde mit 13 Jahren von einem damaligen Lehrer im Auto sexuell belästigt. Ich habe die ganzen Jahre lang geschwiegen, merke aber jetzt, wie dieser Gedanke mein ganzes Leben regiert.
Ich glaube ich habe dadurch auch eine Essstörung entwickelt, die sich jetzt auch schon seit Jahren hinzieht, ich will nicht sagen ich bin Magersüchtig, aber ein gestörtes Verhalten zum Essen habe ich schon.
Aber wieder zum wahren Thema, im Moment macht mich dieses Erlebnis einfach so kaputt, dass ich an nichts anderes mehr denke und auch körperlich am Ende bin. Das ging so weit, dass ich meiner Lehrerin das alles in einer anonymen E-Mail geschrieben habe. Es hat mich total Überwindung gekostet, das alles zu erzählen, aber ich hatte das Gefühl, das muss jetzt mal raus.
Ich habe nach einer Woche Antwort bekommen. Sie meinte aber nur, dass sie es gut findet, dass ich anderen Menschen etwas erzähle, das mich belastet und wenn ich möchte, könne ich morgen nach dem Unterricht zu Ihr zu einem persönlichen Gespräch kommen. Aber was soll ich denn da mit Ihr besprechen? Ich habe Angst, dass sie denkt ich bin total irre oder dass ich eventuell übertreibe und alles war gar nicht so schlimm? Vielleicht steigere ich mich da nur rein?
Bitte helft mir und sagt mir was Ihr an meiner Stelle tun würdet! :(
3 Antworten
Du solltest zu einem Anwalt gehen und dich dort im Gespräch beraten lassen, wenn du eine verbindliche und rechtssichere Auskunft erhalten möchtest. Die GF User faseln hier zu 90% jede Menge Unfug, obwohl sie nicht einmal im Ansatz Ahnung von der Thematik besitzen, über die sie schreiben. Das ist zwar traurig, aber leider Realität.
Hätten sie den Ansatz einer Ahnung, wäre ihre erste Frage: "In welchem Land soll denn das passiert sein?" Denn es geht da nicht nur um unterschiedliche Verjährungsfristen, sondern in vielen Ländern gibt es gar keinen Straftatbestand, der "Belästigung" heißt!
In Bezug auf Deutschland wäre dann die nächste Frage: "War es ein Missbrauch (StGB §174b, §174c oder §176 kämen in Betracht), oder war es eher eine sexuelle Nötigung (StGB §177), war es lediglich der Versuch zu einem dieser 5 verschiedenen Straftatbestände oder war es eine Beleidigung auf sexueller Grundlage (StGB §185)?"
Du ahnst es vielleicht schon...alle haben unterschiedliche Verjährungsfristen.
Okay das stimmt, hört sich alles einfach so mega kompliziert an. Vielleicht war das auch ein Grund, wieso ich nicht früher auf die Idee gekommen bin mir Hilfe zu nehmen.
Ich weiß auch einfach nicht, ob ich das Gespräch morgen mit meiner Lehrerin wahrnehmen soll.
Vielen Dank für deine Antwort!!
Beim sexuellen Missbrauch von Kindern (unter 14 Jahre) ist zu unterscheiden:
Handelt es sich beim Missbrauch um sexuelle Handlungen die der Täter an dem Kind (mit Körperkontakt aber ohne Eindringen in den Körper des Kindes) vornimmt oder von dem Kind an sich (bzw. Dritten) vornehmen lässt beträgt die
Verjährungsfrist 10 Jahre.
Nimmt der Täter lediglich sexuelle Handlungen an sich aber nicht an dem Kind vor (ohne Körperberührung des Kindes), so beträgt die
Verjährungsfrist 5 Jahre.
Handelt es sich beim sexuellen Missbrauch um einen schweren Fall im Sinne des § 176a StGB, weil
- der Täter entweder bereits in den letzten 5 Jahren wegen einer solchen Tat verurteilt worden ist,
- der über 18 Jahre alte Täter den Beischlaf mit dem Kind vollzieht oder sonst Handlungen vollzieht die mit dem Eindringen in den Körper des Kindes verbunden sind
- der Täter das Kind in die Gefahr einer schweren seelischen oder körperlichen Gesundheitsschädigung oder Entwicklung bringt
beträgt die
Verjährungsfrist 20 Jahre
In allen drei Fällen gilt aber auch hier, dass die Verjährung frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt.
Quelle: Anwalt.de
Demnach kannst du auch jetzt noch Anzeige gegen diesen Lehrer erstatten. Problematisch wird es hierbei nur, die Beweise zu erbringen.
Da es, denke ich mal, keine Zeugen gab und ich bezweifel, dass der Lehrer es gestehen würde, könnte es sein, dass du nichts erreichen kannst.
Ich würde es dennoch versuchen.
Viel Erfolg dabei.
JustAnon
Vielen Dank für die schnelle Antwort!!
Leider war es damals nicht so ganz harmlos, sodass die 10 Jahre Verjährungsfrist eintreten würden, wenn ich das so beurteile.
Ich werde mich mal Gedanken darüber machen.
Ich muss auch schauen ob ich dann morgen zu meiner Lehrerin gehe.
Bringe es zur Anzeige. Wird zwar nichts bringen, da Verjährt. Doch im Widerholungsfall ist etwas Aktenkundig, und er gilt als Widerholungstäter. WARUM HAST DU GESCHWIEGEN? Scham? Das ist der Fehler bei sowas. Du warst Opfer, NICHT Täter!
Ich kann auch behaupten, dass du mich vor 10 belästigt oder dass du mir vor 20 Jahren etwas geklaut hättest.
Nur weil ich etwas behaupte, das dich ins schlechte Licht rückt und das ich nicht beweisen kann (Rufmordkampagne) wird bei dir rein gar nichts aktenkundig. Du könntest sogar juristisch gegen mich vorgehen, wenn ich so etwas mache.
"Wiederholungstäter" setzt vorangegangene Verurteilungen voraus!
Ich habe mich so geschämt und tue es immer noch! Ich weiß, das ist einfach gesagt, aber jeder trägt die Schuld auch selbst, ich war damals einfach sehr jung und naiv.
Vielen Dank für deine Antwort :)