6 Antworten
Wenn die Probezeit bereits abgelaufen ist, hast du eine Kuendigungsfrist von 4 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag. Du kannst dann aber nur ordentlich kuendigen, wenn dur die Berufsausbildung ganz aufgeben oder wenn du dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst. Der Kuendigungsgrund - also einer der beiden genannten - muss im Kuendigungsschreiben angegeben werden.
Die Kuendigung muss schriftlich erfolgen, also auf richtigem Papier und mit deiner eigenhaendigen Unterschrift versehen. Eine eingescannte und dann ausgedruckte Unterschrift reicht nicht aus (also keine e-Mail, kein Fax u.s.w.).
Wenn du noch minderjaehrig bist, muessen auch deine Eltern das Kuendigungsschreiben eigenhaendig unterschreiben.
Solltest du die Ausbildung in einem anderen Betrieb am neuen Wohnort fortsetzen wollen, geht das nur mit einem Aufhebungsvertrag, nicht aber auch nach einer Kuendigung durch dich.
Kündigen oder sich mit dem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen sind mMn die einzigen Lösungen. Ohne Sperre wirst du hier nicht herauskommen, oder hast du bereits einen Job oder eine neue Ausbildungsstelle am neuen Wohnort?
Darüber müsstest du mit deinem Ansprechpartner der IHK reden. Würde ich aber nicht machen, sondern erst vernünftig zuende bringen, was du angefangen hast. Umziehen kannst du, wenn du mit allem durch bist. Ohne die Hintergründe zu wissen, warum du deinen Vertrag, der garantiert Fristen und Termine enthält, zu kennen.
Setz Dich bitte mal mit Deinem Ausbildungsbetrieb und der IHK zusammen. Für Dich wäre es nämlich wahrscheinlich günstiger die Ausbildung bei einem anderen Betrieb fortzusetzen. Ein vernünftiger Betrieb wird Dir auch dabei helfen in Deiner Situation.
Du kannst es mit einem Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag bei deinem Arbeitgeber versuchen. Du müsstest halt die Umstände erklären,