Ich werde im 3.Lehrjahr fertig gemacht was soll ich tun?
seit November ist es in meinem Betrieb ganz schlimm geworden..
meine Chefin überweist mir das Geld nicht mit Absicht. Da habe ich mich bereits erkundigt was ich dagegen tun kann.
Ich werde von anderen beleidigt usw... Ich bin für bürokauffrau eingestellt und habe immer täglich 8 Stunden im Lager verbracht. Dadurch weil ich Angst bekommen habe, meinen Fuß in die Firma zu treten, habe ich Panikattacken bekommen sobald Sonntag war und ich eigentlich am Montag wieder in die Arbeit müsste. Seitdem bin ich krankgeschrieben (jetzt ca. 2. Woche krankgeschrieben), da es mich etwas fertig macht wenn ich ehrlich bin. Mit der Geschäftsleitung kann man eher weniger reden... da die dies nicht ernst nehmen. Sie hat gesagt, dass sie zum reden kommen wird ist aber anschließend nie aufgetaucht. Seit 1 Woche bräuchte ich meinen Lohn und habe immernoch nichts...
meine Abschlussprüfung ist im April.
seitdem haben sich meine Noten in 2 Fächern verschlechtert und mein Betrieb wird eine Mitteilung dafür erhalten.
ich möchte mich eigentlich auf nichts anderes konzentrieren als auf meine Prüfung... was ist wenn der Arzt mich bis ich zur Prüfung muss krankschreibt in die Schule könnte ich trotzdem gehen? Die IHK meinte die Kranktage würden nun nicht mehr zählen. Und dann habe ich meine Abschlussprüfung..
könnt ihr mir irgendwie weiterhelfen? Ich bin echt am verzweifeln...
meine Geschäftsleitung hat nicht einmal Ahnung von rechten... Es ist so viel rechtswidriges passiert.
4 Antworten
Krankschreibung erscheint mir eine gute Notlösung zu sein. Aber ganz sicher bin ich mir nicht.
An Deinem Arbeitsplatz passieren offensichtlich viele unrechtmässige Sachen. Aber Du bist nicht rechtlos! und Du kannst Dich wehren. Das wirst Du auch sicherlich nötig haben, denn auch nach der Ausbildungszeit brauchst Du ein gutes Zeugnis von dem Ausbildungsbetrieb.
Ich denke, dass Du Dich ohne Rechtsanwalt nicht wirklich wehren kannst. Was z.B. machst Du, wenn Dein Ausbildungszeugnis schlecht ausfällt?
Mein Tipp: Geh zu einem Anwalt für Arbeitsrecht! Die Bezahlung erfolgt durch das Amtsgericht. Dort musst Du einen Antrag stellen auf Beratungskostenhilfe. Das kostet eine Gebühr von z.B. 10 oder 20 Euro.
Wichtig ist das du zur Prüfung zugelassen wirst. Bis April ist es ja nicht mehr so lange. Was in der Firma passiert, kann dir eigentlich schei... egal sein. Wenn du zur Schule gehst, frag einfach mal dein Lehrer. Die wissen da bescheid.
Übrigens, das Geld ist dir sicher. Solltest du nach deiner Ausbildung, kurz arbeitslos sein, kümmern sich das Amt rückwirkend um dein Gehalt. Bin nicht ganz sicher..... glaube es waren 3 Monate rückwirkend. Die holen sich das Geld von der Firma und klagen es ein. Du musst nur die Zeit bis dahin überbrücken. Möglich das dir das Amt auch jetzt schon hilft, ich würde dort mal nachfragen.
Habt ihr einen Betriebsrat in der Firma?
Ansonsten würde ich an deiner Stelle auch schauen, dass du die Prüfung durchziehst und mir dann ne andere Stelle suchen.
Du hast hier eine entscheidende Variante:
- 1. Da du im dritten Lehrjahr bist, sind deine Abschlussprüfungen nicht mehr weit. Ich weiß, dass dies eine Qual für Dich ist. Du kannst dir aber durch eine Umstrukturierung deiner Gedanken den Ablauf etwas erleichtern. Denke nicht dran, dass du z.B. noch BIS Mai das ganze aushalten musst. Versuche eher dran zu denken, dass AB Mai du diese ganze Thematik nicht mehr durchmachen musst.
Deine Ausbildung ist hier das wichtigste an der Ganzen Geschichte. Breche jetzt bloß nicht ab. Nach den Prüfungen würde ich sofort die Kündigung raushauen, das macht wenig Sinn. Aber man sagt leider: "Lehrjahre sind keine Herrenjahre"
- Ich bezweifle nämlich, dass Dich irgendein anderes Unternehmen so kurz vor den Prüfungen noch annehmen wird. Das wäre zu viel Papierkram, für so wenig Zeit.
Versuche Dich wirklich ständig dran zu erinnern, dass du ab MAI/JUNI, oder wann auch immer jetzt im Frühling, diese Gesichter nie wieder sehen wirst! :)
Dann könnten dir die Fehltage zum Verhängnis werden. Würde ich definitiv nicht riskieren. Versuch es wirklich durchzuziehen.
Ja weil die IHK meinte das könnte man schon machen da nur die Fehltage vor der Prüfungsanmeldung zählen.
Meine Geschäftsleitung wollte mich von der Prüfung abmelden. Aber ging nicht, weil ich schon für die Prüfung zugelassen wurde.
Krankschreibung erscheint mir eine gute Notlösung zu sein. Aber ganz sicher bin ich mir nicht.
An Deinem Arbeitsplatz passieren offensichtlich viele unrechtmässige Sachen. Aber Du bist nicht rechtlos! und Du kannst Dich wehren. Das wirst Du auch sicherlich nötig haben, denn auch nach der Ausbildungszeit brauchst Du ein gutes Zeugnis von dem Ausbildungsbetrieb.
Ich denke, dass Du Dich ohne Rechtsanwalt nicht wirklich wehren kannst. Was z.B. machst Du, wenn Dein Ausbildungszeugnis schlecht ausfällt?
Mein Tipp: Geh zu einem Anwalt für Arbeitsrecht! Die Bezahlung erfolgt durch das Amtsgericht. Dort musst Du einen Antrag stellen auf Beratungskostenhilfe. Das kostet eine Gebühr von z.B. 10 oder 20 Euro.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung... war leider nie der Meinung das zu brauchen...
Ein Rechtsanwalt wäre aber trotzdem gut..
geh zum Amtsgericht.... beantrage Beratungskostenzuschuss - so bezahlst Du keine Anwaltsgebühren
Was ist wenn ich bis dahin krankgeschrieben bleib? :D