Ich werde beschuldigt ein Handy kaputt gemacht zu haben?

7 Antworten

Ein Tipp für die Zukunft.

Bitte Texte so verfassen, dass man sie auch verstehen kann. Außerdem versuchen in Hochdeutsch und nicht im Dialekt zu schreiben. Denn nicht jeder kennt alle deutschen Dialekte.

Was bedeutet denn z.B. das Wort "geschuckt"

Tragosso  05.02.2016, 14:59

Ich denke das ist einfach ein Verschreiber bei 'geschubst' gewesen. Kein Dialekt.

Anzeigen kann er dich nicht, weil du vermutlich keine Straftat begangen hast.

Wenn deine Darstellung stimmt, dann bist du auch nicht für den eingetretenen Schaden verantwortlich, sondern der Typ, der dich geschubst hat und dessen unmillentliiches "Werkzeug" du bei der Herbeiführung des Schadenserfolgs bist.

Besprich dich mit dem geschädigten und stelle dich ihm als Zeuge gegen den Verursacher zur Verfügung.


Hallo,

Was soll ich eurer Meinung nach jetzt tun ?

zunächst einmal: Ruhe bewahren. Es gibt keinen Grund für irgendwelche hektischen Aktivitäten.

Warum? Nun, weil man rechtlich unterscheiden muss zwischen dem sog. "Strafrecht" und dem "Zivilrecht".

Wenn nun jemand Anzeige erstatten will, bewegen wir uns im Strafrecht. Dies kommt dann zur Anwendung, wenn jemand etwas angestellt hat und dafür bestraft werden soll (so wie man früher als Kind nicht zum Spielen raus durfte, weil man den kleinen Bruder geärgert hat: Ärgern = Fehlverhalten, Spielverbot = Strafe).

Zwar ist die Polizei grundsätzlich verpflichtet, z.B. eine Anzeige wegen Sachbeschädigung aufzunehmen (Legalitätsprinzip), jedoch fehlt zumeist bei einem Fall wie dem vorliegenden das öffentliche Interesse zur Strafverfolgung: Schließlich wurde allenfalls unbeabsichtigt gerade einmal ein Handy beschädigt. Das ist etwas anderes, als wenn absichtlich Flüchtlingsheime angezündet werden. Bei einem heruntergefallenen Handy wird eine solche Sache nach dem Opportunitätsprinzip wohl eingestellt (diese Info nur für alle, die bei Jauch mal glänzen wollen *g*).

Zwischenfazit: einer - strafrechtlichen - Anzeige kann man schon einmal gelassen entgegen sehen.

Es gibt aber noch den zivilrechtlichen Aspekt: Auch wenn es zu keiner Strafverfolgung kommt, kann es sehr wohl sein, dass der Handybesitzer einen Anspruch auf Schadenersatz hat. Und den macht er sinnvollerweise gegen denjenigen geltend, der den Schaden schuldhaft verursacht hat. Ob das im vorliegenden Fall Du bist oder aber derjenige, der Dich geschubst hat, kann in Ermangelung der genauen Situationskenntnis nicht beurteilt werden.

Schützen kann man sich dagegen mit einer Haftpflichtversicherung (, die hier wohl über die Eltern bestehen müsste): entweder reguliert diese den Schaden - nämlich wenn Du Schuld am Handyschaden warst - oder sie wehrt die Ansprüche ab - wenn Du eben nicht Schuld warst -: und zwar zur allergrößten Not auch vor Gericht.

Tipp: Schaden wahrheitgemäß und vollständig der Versicherung melden und den Anspruchsteller auf ebendiese Versicherung verweisen.

Viele Grüße

Loroth

Abwarten, falls er wirklich eine Anzeige aufgibt (was er wahrscheinlich eh nicht tut) kannst du deine Weise schildern, und sagen wer dich angerempelt hat, außerdem zahlt so was meist die Versicherung!

Hast Du ne Private Haftpflichtversicherung?

Wenn ja, dann so die das regulieren.

dennisdemennis 
Fragesteller
 05.02.2016, 13:14

Keine Ahnung ich bin noch Schüler 

Kiboman  05.02.2016, 13:25
@dennisdemennis

dann bist du bei deinen eltern versichert, kläre das mit denen damit sie wissen das da was kommen könnte.

ob du was zahlen musst hängt jetzt davon ab ob er das erstattet haben will und was ausgesagt wird

FreierBerater  05.02.2016, 13:59
@Kiboman

WO ist denn das "schuldhafte Verhalten" des Fragestellers, welches nach BGB Paragr. 823 vorliegen muss, damit überhaupt zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können!?

DerHans  05.02.2016, 18:58
@FreierBerater

Die PH leistet aber passiven Rechtsschutz um unberechtigte Ansprüche abzuwehren.