3 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto, TÜV, Zulassung
Das ist nur legal, wenn es ab Werk serienmäßig ist, dann ist es in der EG-Typgenehmigung des Fahrzeuges genehmigt.
Eine Nachrüstung ist NICHT zulässig (Stand heute)
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto, TÜV, Zulassung
Gibts teilweise serienmäßig, z.B. die „Konturbeleuchtung“ von neueren VW Modellen.
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Wenn es serienmäßig ist, ist es legal.