Ich musste mein Führerschein zu Unrecht abgeben?

11 Antworten

Ich hab der Psychatrie gesagt ich hatte Suizidgedanken. Glaub daran liegt es.
Sie meinten auch ich nehme ein sedierendes Medikament und das könnte meine Fahrtauglichkeit beeinträchtigen.

Wie kommt denn jetzt plötzlich eine Psychiatrie ins Spiel? Woher weiß die Fahrerlaubnisbehörde, dass du in der Psychiatrie warst und woher hat sie Kenntnis von deinen Mediakamenten? Du verschweigst nahezu alles, wie soll da irgendjemand eine zielführende Antwort geben können?

Für mich sieht es so aus, dass dir die FE nicht deswegen entzogen wurdest, weil du vor fünf Jahren die freiwilligen Angaben nicht gemacht hast, sondern weil du kürzlich mit Suizidgedanken eingewiesen wurdest, woraufhin die Fahrerlaubnisbehörde nach einer Mitteilung über diesen Vorfall jetzt deine Fahrtauglichkeit in Frage stellt.

Würde sagen Wiederspruch einlegen und Anwalt nehmen, schliesslich haste den Schein bestanden und bist 5 Jahre ohne Probleme gefahren.

Die sich das ausgedacht haben sind auch nur Menschen und sie können Fehler machen.

Wie genau ist es denn dazu gekommen, dass dir der Führerschein abgenommen wurde? Irgendwas muss ja vorgefallen sein, das passiert ja nicht einfach so.

xXMNMXx 
Fragesteller
 01.09.2021, 11:11

Ich hab der Psychatrie gesagt ich hatte Suizidgedanken. Glaub daran liegt es.

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Es muss doch keiner eine Erkrankung gegenüber der Führerscheinstelle freiwillig angeben.

Ausnahme :Es gibt schon Hinweise und die Führerscheinstelle fragt explizit nach.

Das teilst Du uns aber in Deiner Frage nicht mit.

Mein Rat : Beauftrage einen Anwalt, der kann auch die Akten einsehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Glaubst du nicht, dass sich die Behörde genauso veräppelt fühlt?

Es sind Krankheiten bei der Antragstellung anzugeben, und man kann davon ausgehen, dass du von der Krankheit gewusst hast. Wenn du diese nun verschwiegen hast, wurde dir die Fahrerlaubnis zu Unrecht erteilt, weil zuvor noch ein fachärztliches Gutachten hätte eingeholt werden müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig