Ich möchte einen Dropshipping Store eröffnen und dabei Ware aus China in die USA verkaufen. Sitz der Firma wäre Dtl. Welche Abgaben sind hierbei zu entrichten?

3 Antworten

Ein spezialisierter Steuerberater und ein apezialisierter Anwalt deines Vertrauens können dir Auskunft geben.

Ich verstehe Deine Frage so, dass Du waren aus CN kaufen, und dann weiterverkaufen willst. Dann gilt:

Entweder Du verzollst die Waren aus China ganz regulär. Dann fallen auf die Ware Zoll und (7 bzw. 19%, je nach Ware) Einfuhrumsatzsteuer an.

Oder Du triffst mit dem Zoll eine Vereinbarung zur Errichting eines Zollagers. Das geht aber nicht "eben mal so" (hingehen, "Guten Tag, ich möchte" unterschreiben, fertig...), sondern Du musst gewisse bauliche Vorraussetzungen für das Lager haben, eine fachlcihe und persönliche Eignung und eine Sicherheit für die einzuführenden Waren in Höhe der zu erwartenden Abgaben, die bei einer regulären Einfuhr anfallen würden, hinterlegen. Desweiteren musst Du natürlich in einer vom Zoll vorgeschriebenen Weise Buch führen über alle Ein- und Ausfuhren. Beim Weiterversand ist dann zu beachten, dass es sich um Zollgut handelt, dass von einem T1-Dokument begleitet werden muss. Solltest Du zugelassener Versender sein, kannst Du das T1 selbst erstellen, ansonsten muss es ein Deinstleister (Spedition o.ä.) für Dich machen. Die Spedition, oder der Paktdienst, die/der die Ausfuhr macht, muss das T1 dann erledigen. Und bei Paketdiensten kann das manchmal chif gehen - dann bist du mit den Abgaben dem Zoll gegenüber in der Haftung. Wenn Du Glück hast, kannst Du sie Dir vom Paketdienst wiederholen, wenn Du Pech hast, sehen deren Geschäftsbedingungen solche eine Haftung nicht vor... Eine sichere Dokumentation gegenüber dem Paketdienst über die Übergabe von Zollgut versteht sich dabei von selbst.

Und da es sich um ein Gewerbe handelt, musst Du Dich natürlich beim örtlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. IHK und beim Finazamt registrieren lassen. Die genauen steuerrechtlichen Regeln und Kosten erläutert Dir sicherlich ein Fach-Steuerberater.

Letzter Punkt: Produkthaftung. Der Versender in China unterliegtden chinesischen Regeln zur Produkthaftung (viel Spaß beim Klagen in China...), gegenüber dem Amerikaner bist Du aber der Absender und unterliegst den strengen deutschen Produkthaftungsregeln! Solange nichts passiert ist alles gut, aber wenn was passiert, bisr Du in der Nachweispflicht. "Das habe ich so aus China gekauft" interessiert dabei niemanden, denn Du bist der Versender.

Fazit: Man kann mit Dropshops legal Geld verdienen, aber einfach ist das nicht. Das schwierigste ist der Aufwand, erst einmal alles zu klären und einzurichten. Und man muss einen "langen Atem" haben, denn Du musst ja alles, Deine Gebühren für Zoll, Stuerberater, IHK, ..., vorfinanzieren - und den Kaufpreis obendrauf. Erst wenn der Artikel verkauft ist und das Geld des Amerikaners eingetroffen ist, hast Du den ersten "Gewinn", denn Du mit deinen Kosten verrechnen kannst. Wenn Du hohe Summen mit hohen Margen umsetzen kannst, bist Du schneller in den "schwarzen Zahlen", wenn nicht, dauert es halt länger...

lotti28 
Fragesteller
 02.05.2017, 09:53

Hallo und Danke erstmal für die mehr als ausführliche Antwort. Da es ja mit den Abgaben, Steuern usw alles seine Richtigkeit haben soll, werden wir wohl einen fachspezifischen Steuerberater zu Hilfe nehmen. Der kann uns dann bestimmt alle Regularien darlegen, welche es zu beachten, anzumelden und welche Abgaben zu entrichten sind. Aber danke nochmals für die Zeit und ausführliche Antwort.

Die IHK.

lotti28 
Fragesteller
 19.04.2017, 11:08

Die IHK kann es nicht beantworten, da es sich ausserhalb der EU um ein Reihengeschäft handelt.