Ich habe meine Reifen zur Reklamation beim Reifenhändler abgegeben, die sind nun verschollen!

7 Antworten

Das ist zunächst einmal das Problem des Reifenhändlers.

Die Laufleistung sagt recht wenig über den Abnutzungsgrad aus. Wie viel mm Profil war denn noch auf den Reifen?

Um welche Reifengröße handelt es sich?

auf welchem Modell wurden die Reifen gefahren?

Sommer oder Winterreifen?

Was war der Reklamationsgrund?

Wenn man diese Antworten kennt, dann lässt sich eine genauere Aussage treffen. Wobei ich persönlich den Wert von 50 % bei einem normalen Mittelklasse PKW als sehr hoch einschätze.

Hallo!

Die Angelegenheit ist insofern prekär, da es sich um eine Reklamation handelt ... und jetzt die "Beweisstücke" verloren gegangen sind.

Wobei zu der Reklamation gesagt werden muss, dass sie erst nach 1,5 Jahren und 15.000 km passierte.

Inwieweit hier "noch" von einer Reklamation gesprochen werden kann, wäre auch zu klären, aber wie gesagt, die Beweisstücke sind nun dahin.

Die Reklamation hätte ja auch in erster Linie den Händler betroffen und erst in zweiter Linie den Hersteller. Heisst, der Händler ist in erster Linie dir gegenüber verpflichtet und kann sich sonstige Ansprüche vom Hersteller abgelten lassen, wenn sie zu Recht bestehen.

Ich würde mir einen Rechtsbeistand oder zumindest eine Rechtsberatung einholen und den Händler wegen Veruntreuung der ihm überlassenen Reifen anzeigen. Aber besprich das mit einem Rechtsanwalt, vielleicht ist das Verschwinden der Reifen für dich sogar vorteilhafter.

Du warst bis jetzt (zu) gutmütig, du solltest jetzt dem ganzen Grenzen setzen. Warte also jetzt nicht mehr zu, sondern werde aktiv!

LG Bernd

iFox35 
Fragesteller
 08.05.2015, 13:23

Danke für die Rückmeldung. Ich habe nun einen Anwalt um Rechtsberatung gebeten. Werde hier Ergebnisse entsprechend mitteilen.

Danke!

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berndamsee  08.05.2015, 15:57
@iFox35

Hallo! Bin selber neugierig, wie es sich löst? LG Bernd

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Wenn die Reifen verschollen sind sollte der Händler Ersatz besorgen.

Mit 50% würde ich mich nicht abspeisen lassen.

Was war denn der Reklamationsgrund? Ging es da um Sachmängel?  Bestehen grundsätzlich noch Sachmangelansprüche? Das hängt ja auch vom Kaufzeitpunkt ab.

Unterstellen wir mal, daß grundsätzlich Gewährleistungsansprüche bestehen, dann hat der Händler es zu vertreten, daß die Beweisstücke abhanden gekommen sind. Er muß sich daher so behandeln lassen, als ob die Reifen vorhanden wären und der Gewärhrleistungsanspruch besteht. Dann hätte man bei dieser geringen Fahrleistung mit Sicherheit keine Gebrauchsabzug von 50%. Ich schätze mal, daß der deutlich unter 5% liegen müßte.

Havenari  07.05.2015, 10:12

Ich nehme an, die Angabe der Laufleistung sollte 15.000 km lauten. Dann könnte man über 50% reden, wenn es was zu reden gäbe - ist aber ziemlich hoch gegriffen.

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Reifen halten länger als 30000 km also sind 50% zu viel.. ich würde abieten 1/3 was 45000 Laufleistung entspricht. Kommt auch drauf an welche Erfolgsaussichten eine Reklamation gehabt hätte.

Grundsätzlich ok wenn ich meine Nutzung bezahle und die fehlerhaften gegen neue getauscht bekomme.