Ich habe Geld überwiesen bekommen 1,400 und es ausgegeben nun möchte der Herr es zurück da es eine fehlüberweisung war was nun?

14 Antworten

Wieso gibst du Geld einfach aus, dass mysteriös auf deinem Konto auftaucht?

Da wirst du wohl soweit wie möglich die Sachen zurückgeben müssen, die du davon gekauft hast ...

Ich habe Geld überwiesen bekommen 1,400 und es ausgegeben nun möchte der Herr es zurück da es eine fehlüberweisung war was nun?

Zurücküberweisen, was sonst?

Mir wurde 1400 überwiesen und nun möchte der Absender des Geldes das Geld wieder zurück

Das ist sein gutes Recht, es ist sein Geld und es war zu jeder Zeit sein Geld

das habe ich bereits ausgegeben bis auf 500 davon was soll ich jetzt tun ?

Die 500 € zzgl. der ausgegebenen 900 € zurück überweisen.... was denn sonst?

Kann es jetzt auch nicht einfach auftreiben die Summe ?

Dann lass Dir was einfallen.... 900 Euro ist keine Summe die man nicht binnen kürzester Zeit beschaffen könnte

Was passiert ?

Du zahlst es zurück oder hast ein Strafverfahren wegen Unterschlagung zu befürchten

Und was, wenn man versehentlich selbst eine Überweisung aufs falsche Konto schickt? Merkt man den Fehler frühzeitig, gibt es vielleicht noch Hoffnung. Einige Banken bieten einen Rückholservice an, meist gegen Gebühr. Das Zeitfenster ist aber oft nur wenige Stunden offen. Ist das Geld schon auf dem Konto angekommen, kann man nur hoffen, dass sich der Empfänger und seine Bank kooperativ verhalten. Ansonsten muss man sein Geld womöglich auf dem Rechtsweg zurückholen. Die Chancen stehen hier gut, allerdings muss man wissen, wen man verklagen muss.  

https://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-darf-man-das-Geld-behalten-article14526551.html

Landen versehentlich größere Summen auf dem Konto, muss der Kontoinhaber sie wieder herausrücken. Das hat das Oberlandesgericht Celle im Falle eines Mannes entschieden, der aufgrund einer Nummernverwechslung plötzlich 5 000 Euro mehr auf ­seinem Girokonto hatte (Az. 3 U 11/05).

Zwar gibt es die Regel, dass die unberechtigten Empfänger von Zahlungen sich auf die „Entreicherung“ berufen können, wenn sie das Geld arglos ausgegeben haben. Dann müssen sie nichts zurückzahlen – und genau so hatte auch der Empfänger des Geldsegens argumentiert. Er habe geglaubt, die Überweisung für ein ausstehendes Honorar erhalten zu haben, und das Geld kurzerhand verprasst. Nun sei er entreichert.

Doch damit kam er vor den Celler Richtern nicht durch. Sein Girokontovertrag verpflichte ihn, Kontoauszüge gründlich zu prüfen. Das habe er offensichtlich nicht getan. Seiner Bank, die den Überweisungsfehler begangen und den Schaden zwischenzeitlich ausgeglichen hatte, muss er das Geld nun zurückzahlen.

https://www.test.de/Fehlueberweisung-Unverhoffter-Geldsegen-bleibt-selten-1314737-0/

DieFeeLebt  08.03.2018, 14:34

wie wärs .... in zukunft mal die frage zu lesen

Es gilt § 812 BGB.

Du musst die volle Summe zurückgeben.

Wie du das machst ist eher dein Problem. Wenn du nicht zahlst wirst du mit einer Klage rechnen müssen.

DieFeeLebt  08.03.2018, 14:35

endlich mal eine sachgerechte antwort

Hey Kamel1996,

vor etlichen Jahren ist mir dies auch passiert. Es waren damals 5000,-- Dm. die ich jedoch NICHT abgehoben bzw. usgegeben habe, da ich ja keine Rklärung dafür hatte, wer sie mir üerwiesen hatt.

Vermutlich wirst Du den Betrag ersetzen müssen.

Rede doch mit Deiner Bank.

Lg Inkonvertibel